Vorsatz ist die willentliche Herbeiführung eines Schadens. Für eine vorsätzliche Handlung spielt das Wissen und Wollen des Handelnden eine wesentliche Rolle, denn der Eintritt des Schadenereignisses ist in diesem Falle das Ziel des Handelnden.
Laut der Vorsatz Definition muss hier der Begriff von Fahrlässigkeit abgegrenzt werden. Während es sich bei Fahrlässigkeit um das nicht willentliche, aber vermeidbare Verschulden eines Schadens handelt, wurde dieser bei Vorsatz bewusst herbeigeführt. Die Trennung von Vorsatz und Fahrlässigkeit ist allerdings nicht immer ganz einfach: Grobe Fahrlässigkeit schließt beispielsweise das Erkennen der schadenursächlichen Situation, also auch der damit verbundenen Gefahr und das Hinnehmen und Nicht-Abwenden des darauffolgenden Schadenereignisses mit ein.
Bei Vorsatz ist der Versicherer von der Zahlung gegenüber dem Versicherungsnehmer befreit. Obwohl in den üblichen Versicherungsverträgen auch grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist, gibt es bei privaten Haftpflichtversicherungen die Möglichkeit, auch diese mitzuversichern.