Eine Nachversicherungsgarantie beinhaltet das Recht, BU-Versicherungen bei besonderen Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich anpassen zu können. Typische Ereignisse, nach denen Versicherungsnehmer von der Nachversicherungsgarantie Gebrauch machen, sind ein Berufswechsel, die Geburt eines Kindes oder eine Hochzeit. Besteht eine Nachversicherungsgarantie bei der BU nicht, sind Änderungen an bestehenden Vertragsbedingungen nur unter erschwerten Umständen möglich.
Von hohem Stellenwert ist die Klausel für junge Versicherungsnehmer, bei denen mögliche Erkrankungen im Nachhinein zu einem höheren Tarif führen können. Eine Nachversicherungsgarantie kann in der BU zusätzlich oder anstatt einer Dynamisierung festgelegt werden. Grundlage für diese Regelung ist die Tatsache, dass der Bedarf für die finanzielle Absicherung zumeist mit dem Alter steigt. Sind im Versicherungsvertrag besondere Risikoausschlüsse oder stetig steigende Beiträge vereinbart, sollte die Gültigkeit der Nachversicherungsgarantie trotzdem überprüft werden. Häufig wird die Klausel nur bis zu einem bestimmten Alter eines Versicherungsnehmers angeboten. Wird die Nachversicherung bei einem anderen Versicherungsunternehmen abgeschlossen, entsteht automatisch eine sogenannte Neben- oder Mehrfachversicherung.