Der Begriff Mitwirkungspflicht ist im sozialrechtlichen Kontext relevant und bezieht sich auf die Beantragung von gesetzlichen Sozialleistungen. Wenn eine Person ihren gesetzlichen Anspruch auf Leistungen gemäß dem Sozialrecht geltend machen möchte, ist dies unter anderem bei Erkrankung oder Invalidität möglich, die bspw. zu einer Erwerbsminderung führt. Ferner gilt dies für Ansprüche resultierend aus Pflegebedarf im Alter.
Der Gesetzgeber hat in diesem Kontext die Mitwirkungspflicht veranlasst, nach welcher Personen, die Sozialleistungen beantragen, zur wahrheitsgemäßen Beantwortung hierfür relevanter Fragen verpflichtet sind. So hat der Betroffene sämtliche Tatsachen anzugeben, die für die Bewilligung der Leistungen nach dem Sozialrecht wichtig sind. Auch muss der Betroffene an ärztlichen Untersuchungsmaßnahmen oder auch an berufsfördernden Maßnahmen teilnehmen, wenn entsprechende Sachverhalte vom Gesetzgeber vorgesehen werden. Wer der Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, kann den teilweisen oder kompletten Leistungsanspruch verlieren.