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Schadenregulierung - Kfz-Versicherung

Der Begriff Schadenregulierung steht für den gesamten Prozess der Bearbeitung und Abwicklung von Schäden im versicherungswirtschaftlichen Umfeld. Voraussetzung für eine Regulierung ist die Abdeckung des Risikos, sprich Haftung oder Haftpflicht der Versicherung auf Antrag. Durch den Antrag entsteht ein Versicherungsfall, der dann auf Grundlage der Vertragsbedingungen geprüft wird. Im positiven Fall wird ein Geldbetrag bis zu einer vorher festgelegten Deckungshöhe an den Geschädigten ausgezahlt. Die Auszahlung hängt maßgeblich von der Grundlage des Vertragswerkes, der Schadenmeldung und den zugrunde liegenden Beweisen ab. Für die Abwicklung der Schadenregulierung besteht für den Versicherungsnehmer eine Schadenminderungs- und Mitwirkungspflicht.

Sind die einzelnen Versicherungsklauseln nicht erfüllt oder wird eine absichtliche Herbeiführung eines Schadens durch den Versicherungsnehmer festgestellt, ist die Versicherungsgesellschaft leistungsfrei, sie zahlt in diesem Fall nicht. Bei Versicherungsbetrug besteht für die Versicherung zudem die Möglichkeit der Anzeige, die in der Praxis bei den meisten Fällen auch angewendet wird. Weiterhin ist die Schadenregulierung auch Begriff für die gleichnamige Abteilung in Versicherungsunternehmen.