Schadenrückkauf - Kfz-Versicherung

Schadenrückkauf wird nach einem Schadenfall verhindert, dass der Schadenfreiheitsrabatt des Versicherten herabgestuft wird und seine Versicherungsbeiträge somit steigen. Der Rückkauf erfolgt folgendermaßen: Nachdem der Versicherte seiner Kfz-Versicherung einen Schaden gemeldet hat, wird dieser durch die Versicherung reguliert. Ist die Schadenregulierung beendet, erstattet der Versicherte seiner Kfz-Versicherung die Schadensumme in voller Höhe. Er kauft seinen Schaden also zurück, daher auch Schadenrückkauf.

Die Versicherung verzichtet ihrerseits auf eine Herabstufung des Schadenfreiheitsbetrages. Ein Schadenrückkauf lohnt sich jedoch nur dann, wenn der dadurch auftretende finanzielle Schaden geringer ist als jene Mehrkosten, die durch eine Herabstufung des Schadenfreiheitsrabattes entstehen. Eine Einzelfallprüfung ist daher immer empfehlenswert.