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Führerscheinklassen in der Übersicht

Führerscheinklasse 3 (B)Der Führerschein zum Führen von Fahrzeugen ist in verschiedene Klassen eingeteilt. Die einzelnen Führerscheinklassen geben eine genaue Zuordnung mit welcher Führerscheinklasse welches Fahrzeug gefahren werden kann. Seit dem 01. Januar 1999 gelten in Deutschland neue Führerscheinklassen. Zu diesem Stichtag gab es eine grundlegende Umbenennung und Umstrukturierung der Klassen. Auch zum 19. Januar 2013 wurden noch einmal neue Führerscheinklassen eingeführt, dies betraf allerdings nur Änderungen an den bestehenden Führerscheinklassen. Die wesentlichen Unterschiede zwischen den neuen und alten Führerscheinklassen liegen im Wesentlichen in der Umbenennung von Zahlen in Buchstaben und einigen Zusammenlegungen und Beschränkungen. Welche Fahrzeuge der Führerscheinbesitzer führen darf, ist direkt auf der Rückseite des Führerscheins vermerkt. Dort sind alle Führerscheinklassen aufgeführt. Die erlaubten Klassen sind gesondert markiert.

Führerscheinklasse A und A1, AM

Die Führerscheinklassen A, A1, A2 und AM betreffen die Kleinkrafträder und Krafträder. Wer also ein Moped oder Motorrad fahren möchte benötigt einen solchen. Die Führerscheinklasse AM ist für zweirädrige Kleinkrafträder, also Mopeds mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h notwendig. Im Vergleich dazu hat man mit der Klasse A1 die Möglichkeit sogenannte Leichtkrafträder, also Motorräder mit der Beschränkung bis 125 ccm zu fahren. Dies ist ab 16 Jahren möglich. Mit der Klasse A1 dürfen Krafträder mit einer Leistung von maximal 35 KW gefahren werden, allerdings erst ab einem Alter von 18 Jahren. Die Führerscheinklasse A gilt dann für alle Motorräder ohne Beschränkung und beinhaltet die Klassen A1 und A2 und AM. Die Kosten für die einzelnen Klassen der Kleinkrafträder und Krafträder sind unterschiedlich, richten sich aber auch nach den absolvierten Übungsstunden. Für den Führerschein Klasse A muss mit Gesamtkosten von 1000€-1700€ gerechnet werden.

Für die Klassen A1 und A2 liegen die Kosten bei ungefähr 1200€-1300€. Die Werte gelten immer ohne Vorbesitz anderer Führerscheinklassen. Wenn bereits ein anderer Führerschein vorhanden ist, kann sich der Preis erheblich reduzieren. Wer später mit seinem Motorrad oder Moped auch im Winter fahren möchte, für den macht es durchaus Sinn den Führerschein auch im Winter zu machen. So kann bereits Fahrpraxis unter widrigen Bedingungen im Winter gesammelt werden. Allerdings ist zu beachten, dass nicht alle Fahrschulen einen Winterbetrieb anbieten. So sollte man sich vorher erkundigen, ob dies möglich ist. Mit dem Mopedführerschein Am besteht auch die Möglichkeit gedrosselte Leichtkraftfahrzeuge zu fahren. Also kleine Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Führerscheinklasse B bzw. Klasse 3

Die Gültigkeit der Führerscheinklasse B (alt 3) bezieht sich auf alle PKW also Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500 Kg und maximal acht Sitzplätzen. Das Mindestalter liegt hier bei 18 Jahren beziehungsweise bei 17 Jahren, wenn man die Option des begleiteten Fahrens in Anspruch nimmt. Die Kosten für den Führerschein Klasse B richten sich nach den benötigten Übungsstunden und der Region, in der der Führerschein gemacht wird. Es ist aber mit Kosten zwischen 1400€ und 1900€ zu rechnen. Der deutsche Führerschein der Klasse B ist zeitlich unbegrenzt in allen Mitgliedstaaten der EU gültig.

Auch bei längeren Aufenthalten in anderen EU-Ländern ist ein Umtausch des Führerscheins nicht notwendig. Da die Fahrerlaubnisklassen und die Prüfungen in allen Mitgliedsstaaten der EU vereinheitlicht wurden, ist ebenfalls in allen EU-Ländern der Führerschein Klasse B zum Fahren eines PKW nötig. Unterschiedlich sind jedoch eventuelle Gebühren für die Straßennutzung in anderen Ländern der EU. Hier können teilweise Mautgebühren anfallen. Für Fahrten mit einem Anhänger wird unter Umständen eine weitere Führerscheinklasse vorausgesetzt. Das ist vom Gesamtgewicht des Anhängers und Zugfahrzeuges abhängig. Wenn die Kombination aus PKW und Anhänger die zulässige Gesamtmasse von 3500 kg nicht überschreit, genügt der Führerschein Klasse B. Drüber hinaus ist der Führerschein Klasse BE zum Fahren mit Anhänger notwendig.

Führerscheinklasse C (LKW)

Wer einen LKW fahren möchte benötigt eine besonderen Führerschein der Führerscheinklassen C, CE, C1 und C1E. Die kleinste Klasse ist die Führerscheinklasse C1. Mit dieser ist es möglich kleine LKW mit einem maximalen Gesamtgewicht von 7500 Kg und acht Sitzplätzen plus Fahrer auf der Straße zu bewegen. Die Klasse B muss schon vorhanden sein. Die Klasse C erlaubt das Fahren von mittelgroßen LKW mit einem Gesamtgewicht von über 3500 kg. Das Mindestalter beträgt hier 21 Jahre, außer man absolviert eine spezifische Berufsausbildung. Mit den Klassen C1 und C dürfen Anhänger nicht schwerer als 750 kg sein. Für große LKW mit einem Anhänger schwerer als 750 kg wird ein Führerschein der Klasse C1E benötigt.

In der Kombination von LKW und Anhänger darf eine Gesamtmasse von 12000 Kg nicht überschritten werden. Mit der Führerscheinklasse CE lassen sich alle LKW mit Anhängern über 750 Kg sein. Hier gibt es keine weiteren Beschränkungen. Das ist also der Führerschein, den man für große, schwere Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge benötigt. Es gibt spezielle Fahrschulen, die sich auf den Führerschein für LKWs spezialisiert haben. Aber auch viele normale Fahrschulen bieten diese Ausbildung an. Die Kosten liegen bei mindestens 3000€, wenn man von ungefähr 30 Fahrstunden ausgeht.

Führerscheinklasse D (Bus)

Um einen Bus zu fahren braucht man einen besonderen Führerschein. Der Busführerschein wird ebenfalls noch einmal je nach Gewicht und Größe eingeteilt. Für einen kleinen Bus mit maximal 16 Sitzplätzen außer dem Fahrer muss der Führerscheinklasse D1 erworben werden. Ein Anhänger ist auch möglich, aber nur bis 750 Kg. Ein großer Bus lässt sich mit dem Führerschein D fahren, auch hier ist ein kleiner Anhänger möglich. Für größere Anhänger über 750 kg, aber einem kleinen Bus ist die Führerscheinklasse D1E die richtige. Zum Führen eines großen Busses und großem Anhänger wird die Führerscheinklasse CE gebraucht. Die vier Busführerscheine bauen aufeinander auf. Grundvoraussetzung ist immer der Führerschein Klasse B und ein Mindestalter von 21 Jahren. Der Busführerschein kann in Fahrschulen gemacht werden, die diese Ausbildung anbieten. Die Kosten belaufen sich auf ungefähr 4500€ aufwärts und hängt von den notwendigen Übungsstunden ab.

Führerscheinklassen M, L und T

Die Führerscheinklasse M war zum Fahren eines Mopeds notwendig. Diese Klasse wurde allerdings im Zuge der neuen Fahrerlaubnisverordnung vom 19.01.2013 mit der Klasse S zusammengelegt und diese bilden die Führerscheinklasse AM. Für das Fahren mit einem Traktor benötigt man die Führerscheinklasse L oder T. Die Klasse L erlaubt eine maximale Geschwindigkeit von 40 km/h beziehungsweise mit Anhänger höchstens 25 Km/h. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Die Klasse T erlaubt eine maximale Geschwindigkeit von 60 km/h beziehungsweise mit Anhänger höchstens 40 Km/h. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren, allerdings dann mit Einschränkungen, was die Geschwindigkeit betrifft.