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Kfz-Versicherung - Fragen und Antworten

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Im folgenden FAQ-Bereich, möchten wir Ihnen wichtige Fragen zur Kfz-Versicherung beantworten. Erfahren Sie mehr zu den Themen Haftpflicht und Kaskoschutz sowie zu Schadenfreiheitklassen in der Autoversicherung. Darüber finden Sie nützliche Informationen zur Kündigung der Versicherungspolice.

Ist die Kfz-Haftpflicht-Versicherung ausreichend oder sollte ich sie durch eine Kaskoversicherung aufstocken?

Die Wahl der Kfz-Versicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen in erster Linie Alter und Zustand des Wagens. Gerade bei Neufahrzeugen, bei denen im Schadenfall ein erheblicher, materieller Verlust entstehen kann, lohnt sich eine Vollkaskoversicherung. Unfallschäden, Diebstahl oder Schäden durch Naturgewalten – mit dieser Art der Kfz-Versicherung sind Sie rundum abgesichert. Die Vollkaskoversicherung ist ebenfalls dann erste Wahl, solange das Fahrzeug noch finanziert wird. Auch wenn Sie viel im Ausland unterwegs sind, mag sich eine Vollkaskoversicherung rechnen, um etwaigen Ärger von vornherein zu vermeiden. Nach einigen Jahren, wenn der Restwert des Fahrzeugs drastisch gesunken ist, ist es dann gut möglich, auf eine kostengünstigere Teilkaskoversicherung umzusteigen. Eine reine Kfz-Haftpflicht-Versicherung macht nur dann Sinn, wenn Sie im Schadenfall den materiellen Verlust finanziell gut verkraften können.

Welcher Unterschied besteht zwischen einer Teil- und Vollkasko bzw. Haftpflicht?

Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sollten Sie einen Unfall verursachen, übernimmt diese Kfz-Versicherung Personen-, Sach- und Vermögensschäden der gegnerischen Unfallpartei, es gibt jedoch keine Leistungen für Schäden, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen. Um etwas umfassender abgesichert zu sein, ist eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung erforderlich. Die Teilkaskoversicherung übernimmt Glasbruchschäden sowie Schäden, die durch Naturgewalten (Blitz, Hagel, Überschwemmung, Feuer), Diebstahl, Wildschaden oder Explosion entstehen. Noch mehr übernimmt naturgemäß die Vollkaskoversicherung – hier werden auch Leistungen im Fall von Unfällen mit Fahrerflucht, Vandalismus oder selbst verschuldeten Unfällen erbracht. Sowohl bei der Teil- als auch bei der Vollkaskoversicherung können Sie die höheren Beiträge durch eine Selbstbeteiligung etwas herunterschrauben.

Was ist eine Schadenfreiheitsklasse?

Die Schadenfreiheitsklasse bezeichnet eine Art Bonusprogramm der Kfz-Versicherung. Fahranfänger starten üblicherweise mit 240% der regulären Versicherungsprämie, das entspricht der Schadenfreiheitsklasse 0. Bereits nach einem halben Jahr unfallfreien Fahrens wird ein Rabatt gewährt und es fallen dann „nur“ noch 140% Prämienbeitrag an. Mit jedem Jahr, das Sie nun ohne Unfallmeldung an Ihre Kfz-Versicherung absolvieren, gelangen Sie in eine höhere Schadenfreiheitsklasse, was jeweils geringere Versicherungsprämien nach sich zieht. Verursachen Sie einen Unfall und Ihre Kfz-Versicherung muss Leistungen erbringen, werden Sie in eine niedrigere SF-Klasse zurückgestuft – die Beiträge erhöhen sich also wieder. Insgesamt gibt es 30 SF-Klassen, ab SF-Klasse 22 erreichen Sie die niedrigsten Beiträge von 25% - 30%. Erreichen Sie SF-Klassen über 22, wirkt sich dies nun nicht mehr auf die Höhe der Prämie aus – weniger als 25% ist nicht drin – sondern darauf, um wie viele SF-Klassen Sie im Schadenfall zurückgestuft werden.

Wenn ich erstmalig eine Kaskoversicherung abschließe, welche Schadenfreiheitsklasse (SFK) muss ich wählen?

Beim ersten Abschluss einer Kaskoversicherung oder bei einem Neuvertrag nach fünf Jahren ohne vorherige Kfz-Versicherung, richtet sich die Schadenfreiheitsklasse nach der Rabattklasse der Haftpflicht. Die Wahl der Schadenfreiheitsklasse liegt also nicht in Ihren Händen, vielmehr übernimmt der Versicherungsgeber die Einstufung. Jedes weitere Jahr, das unfallfrei bleibt, senkt den zu zahlenden Versicherungsbeitrag. Die Beitragssätze, die an die Schadenfreiheitsklasse gekoppelt sind, bewegen sich im Rahmen von 30 und 285 Prozent. Nach etwa 25 Jahren unfallfreien Fahrens haben Sie dann die höchste Rabattstufe bei der Kfz-Versicherung erreicht und können einige Euro bei den jährlichen Beiträgen sparen. Bei Fahranfängern wird generell eine festgesetzte SFK genommen.

Welche SFK bietet sich bei einem erneuten Abschluss einer Kaskoversicherung an?

Im Rahmen der Kfz-Versicherung kommt es darauf an, was für Bedingungen vorher gegeben waren. Bestand beispielsweise vorher nur eine Teilkaskoversicherung, so richtet sich die SFK nach der Rabattklasse der Haftpflichtversicherung. Bei einem erneuten Abschluss kommt es auf die Dauer der Stilllegung an. Wurde die Kaskoversicherung erst vor kurzem still gelegt, können Sie beim neuen Versicherer in die gleiche SFK eingestuft werden. Ist die Stilllegung der Kfz-Versicherung bei Ihnen allerdings schon über ein Jahr her, gelten bei den Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Konditionen. Die meisten Versicherungen nehmen dann eine Rückstufung um eine Schadenfreiheitsklasse pro still gelegtem Jahr vor. Es gibt aber auch Versicherungen, die noch mehr Kulanz walten lassen.

Kann ich zwei Fahrzeuge gleichzeitig versichern?

Die Entscheidung obliegt meistens den Versicherungsgesellschaften und richtet sich nach dem Grund der Zweitversicherung. Gerade bei einem Fahrzeugwechsel beispielsweise gibt es bei der Kfz-Versicherung bestimmte Übergangszeiträume, in denen zwei Autos gleichzeitig ohne Probleme versichert werden können. Der Zeitraum liegt bei den meisten Gesellschaften zwischen drei und vier Wochen. Erst danach muss ein Fahrzeug abgemeldet oder unter Umständen auch neu versichert werden. Anders liegt dagegen der Fall, wenn es sich um ein Zweitfahrzeug handelt, dass für einen unbestimmten Zeitraum zusätzlich versichert werden soll. Einige Versicherer bieten eine günstige Kfz-Versicherung für den Zweitwagen an, bei der Sie von Versicherungsbeginn an einiges an Beiträgen einsparen können.

Wie werde ich als Fahranfänger eingestuft?

Als Fahranfänger können Sie in unterschiedliche Schadenfreiheitsklassen eingestuft werden. Generell spielt dabei die Zeit eine entscheidende Rolle, egal bei welcher Gesellschaft Sie eine Kfz-Versicherung abschließen möchten. Fahranfänger, die bereits seit mehr als drei Jahren den Führerschein besitzen und deswegen auch eine gewisse Fahrpraxis mitbringen, werden generell in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft und profitieren von Beginn an von niedrigen monatlichen Beiträgen. Sollten Sie Ihren Führerschein allerdings weniger als drei Jahre besitzen, so ist eine Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 0 unumgänglich. In diesem Fall liegt der erreichte Rabatt bei der Kfz-Versicherung zwischen 190 und 230 Prozent. Eine Sonderbehandlung erhalten Fahranfänger, die „Begleitetes Fahren ab 17“ genutzt haben. Viele Versicherungen berücksichtigen diesen Umstand und es erfolgt die Einstufung in eine sehr günstige SFK.

Wie lang ist die Laufzeit einer Kfz-Versicherung?

Die übliche Laufzeit einer Kfz-Versicherung liegt bei einem Jahr, allerdings ist damit das Kalenderjahr gemeint und nicht etwa die tatsächliche Laufzeit der Versicherung. Wichtig ist, dass die Versicherungspolicen mit einer einjährigen Laufzeit sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, sofern keine Kündigung von Ihrer Seite aus erfolgt. Anders liegt allerdings der Fall, wenn es sich um eine Kfz-Versicherung handelt, bei der eine geringere Laufzeit als ein Jahr vereinbart worden ist. Der Versicherungsschutz erlischt dann automatisch nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit und muss nicht eigens noch von Ihnen gekündigt werden. Ein Versicherungsjahr bei Ihrer Kfz-Versicherung, sofern nicht anders vereinbart, endet immer am 31.12. und beginnt wieder neu am 01.01. Auch wenn der Vertrag erst am 30. Dezember abgeschlossen wurde.

>Wann kann ich die Kfz-Versicherung kündigen?

Die bestehende Kfz-Versicherung kann in der Regel vier Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres gekündigt werden und zwar in schriftlicher Form. Das würde also bedeuten, dass Ihre Kündigung bis zum 30. November des laufenden Jahres bei der betreffenden Versicherungsgesellschaft eingehen muss. Dann ist eine Kündigung möglich. Es gibt allerdings auch spezielle Sonderkündigungsgründe bei einer Kfz-Versicherung. Sollte Ihr Versicherungsgeber beispielsweise die Beiträge anheben, ohne dass der Versicherungsschutz entsprechend erweitert wird, haben Sie das Recht, Ihren bestehenden Vertrag außerhalb der Frist zu kündigen. Auch bei einem Fahrzeugwechsel innerhalb des laufenden Versicherungsvertrags kann das Sonderkündigungsrecht von Ihnen gebraucht werden. In beiden Fällen beträgt die Frist vier Wochen. Nach Ablauf dieser Frist ist keine Sonderkündigung mehr möglich.

Was ist eine Versicherungspolice und von wem erhalte ich sie?

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Versicherungsverträge auch als Versicherungspolicen bezeichnet, doch im Grunde genommen ist damit nicht die gesamte Versicherung gemeint. Eine Versicherungspolice bei einer Kfz-Versicherung ist nichts anderes als der Versicherungsschein. In diesem Schein sind alle wichtigen Details, Konditionen und die vertraglichen Bedingungen des Versicherungsgebers festgehalten. Deswegen sollte die Versicherungspolice auch immer gut aufbewahrt werden. Die Versicherungspolice, also der Nachweis über den Versicherungsschutz, bekommen Sie als Versicherungsnehmer von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft automatisch zugeschickt. Haben Sie nun die Versicherung gekündigt, so verliert die alte Versicherungspolice jegliche Gültigkeit. Es kann sogar sein, dass die Kfz-Versicherung Sie auffordert, die ungültige Police zurück zu schicken. Dieser Aufforderung ist dann nach zu kommen.