Vandalismus-Schäden am Auto sind leider keine Seltenheit in Deutschland. Man denke beispielsweise an die Hunderte von Autos, die allein in Berlin von Brandstiftern in Flammen gelegt wurden. Oft werden auch Vandalismus-Schäden in Form abgebrochener Antennen, zerstochener Reifen oder eingeschlagener Scheiben gemeldet. Opfer von Vandalismus-Schäden fragen sich natürlich, ob die Versicherung für den Schaden aufkommt. Zur Beantwortung der Frage hilft ein Blick in die Versicherungspolice.
Wenn dort nur von der Kfz-Haftpflichtversicherung die Rede ist, bleiben Vandalismus-Opfer auf ihrem Schaden sitzen. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden bei Dritten, nicht aber für die eigenen auf. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt gewissermaßen die berechtigen Haftpflichtansprüche von geschädigten Dritten.
Wenn in der Versicherungspolice die Rede von einer Kaskoversicherung ist, steigen die Chancen, dass der Vandalismus-Schaden von der Versicherung übernommen wird. Mit Blick auf die Kaskoversicherung muss unterschieden werden zwischen der Teil- und Vollkasko. Die Teilkaskoversicherung kann aber nur bei bestimmten Vandalismus-Schäden in Anspruch genommen werden. So kommt die Teilkaskoversicherung für Vandalismus-Schäden durch Brandstiftung auf. Auch durch Vandalen verursachte Glasbruchschäden sind in der Teilkasko versichert.
Andere Formen von Vandalismus-Schäden wie beispielsweise zerkratzter Lack oder zerstochene Reifen sind in der Teilkasko allerdings nicht abgedeckt. Wer einen Rundum-Schutz gegen Vandalismus für sein Fahrzeug will, der braucht schon eine Vollkaskoversicherung. Vandalismus ist in der Vollkasko ein explizit mitversichertes Risiko. Wer die Vollkaskoversicherung in Anspruch nimmt, muss allerdings mit einer Herabstufung in der Schadenfreiheitsklasse rechnen. In der Teilkasko erfolgt im Schadenfall dagegen keine Herabstufung.