Das begleitete Fahren war ursprünglich ein Versuchsmodell des Bundeslandes Niedersachsen, wurde jedoch aufgrund seines Erfolgs wenig später bundesweit eingeführt. Seit 01.01.2011 ist das Modell begleitetes Fahren ab dem 17. Lebensjahr überall in Deutschland möglich und wird von vielen Führerschein-Anwärtern in Anspruch genommen. Doch was genau versteht man unter dem begleiteten Fahren?
Begleitetes Fahren bedeutet, dass man schon im Alter von 17 Jahren seinen Auto-Führerschein erwerben kann. Dafür erklärt man sich jedoch damit einverstanden, ausschließlich zusammen mit einer Begleitperson zu fahren. Diese Begleitperson muss zudem namentlich in der Prüfungsbescheinigung angeführt sein und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss sie beispielsweise mindestens 30 Jahre alt und selbst in Besitz einer Fahrerlaubnis sein. Außerdem dürfen nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen sein. Selbstverständlich kann der Fahranfänger auch mehrere Personen bei der Beantragung seines begleiteten Fahrens angeben und eintragen lassen.
Bisher zeigten sich durch das begleitete Fahren ab 17 vor allem Vorteile im Verkehr, so ist die Unfallquote von Fahranfängern seit der Einführung 2011 zum Beispiel deutlich gesunken. Einziger Nachteil des Modells ist, dass man nicht ohne Begleitperson fahren darf und erst mit dem 18. Lebensjahr alleine ein Fahrzeug lenken darf.
Ganz gleich, ob man seinen Führerschein auf herkömmlichem Wege erwirbt oder ob man sich für dieses Modell entscheidet – man bracht in jedem Fall eine Autoversicherung. Begleitetes Fahren bedeutet für die Versicherungen natürlich ein größeres Risiko, denn es handelt sich hierbei um Fahranfänger, die erst ihre Erfahrungen im Verkehr sammeln müssen und daher natürlich weitaus unsicherer fahren. Das schlägt sich natürlich auch in den Tarifen nieder. Je nach Versicherung sind die Unterschiede für Führerscheinanwärter des Modells begleitetes Fahren deutlich höher oder weniger groß. Die Tarifhöhe ist in erster Linie vom Alter des Versicherten abhängig. Hier kommt es auch immer wieder zu Irrtümern und Problemen, denn häufig ist der Fahranfänger nicht mit seinem eigenen Fahrzeug, sondern mit dem seiner Begleitperson unterwegs. Ist dessen KFZ-Versicherung mit einem Mindestalter versehen, das der Führerscheinanwärter noch nicht erreicht hat, gilt das Fahrzeug schlichtweg als nicht versichert. In diesem Fall ist es daher wichtig, sich vorab ausreichend bei der zuständigen Versicherungsgesellschaft zu informieren und den Fahranfänger ggf. als Fahrer in der Versicherungspolice vermerken zu lassen.