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Grüne Versicherungskarte - Kfz-Versicherung

Die grüne Versicherungskarte ist eine spezielle Bescheinigung der Versicherung, die bestätigt, dass ein Auto ausreichend versichert ist. Während das Autokennzeichen in vielen Ländern als Nachweis reicht, ist die Grüne Karte nach wie vor in manchen Staaten gesetzlich vorgeschrieben und muss daher mitgeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel Länder wie Mazedonien oder Albanien. Zudem ist es in einigen Ländern notwendig, sein Fahrzeug zusätzlich zu versichern und die Große Grüne Versicherungskarte für KFZ mitzuführen. Alle der EU zugehörigen Länder sind davon jedoch ausgeschlossen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, erkundigt sich vor Reiseantritt bei seiner Versicherung.

Die Große Grüne Karte – in manchen Staaten ein Muss!

Wie bereits erwähnt, ist es in einigen Staaten (z.B. in der Türkei, in Tunesien oder in Russland) zwingend notwendig, sein Fahrzeug zusätzlich zu versichern. Dafür erhält man dann die sogenannte Große Grüne Karte. Die KFZ-Versicherung enthält damit den erweiterten regionalen Versicherungsschutz und ist in der Regel auch teurer. Allerdings wird der erweiterte Versicherungsschutz nur für einen bestimmten Zeitraum bzw. nur für den Reisezeitraum abgeschlossen und kann danach selbstverständlich wieder gecancelt werden. Sollte man, aus welchem Grund auch immer, keinen erweiterten regionalen Versicherungsschutz abgeschlossen haben und damit auch keine Große Grüne Versicherungskarte mitführen, muss man bei der Einreise in das jeweilige Land eine sogenannte Grenzversicherung abschließen, die um einiges teurer ausfallen kann.

Grüne Versicherungskarte - Unfall im Ausland, was tun?

Wer im Ausland unterwegs ist und an einem Unfall beteiligt ist, ist zumeist bereits auf der sicheren Seite, wenn er die von seiner KFZ-Versicherung ausgestellte Grüne Karte im Auto mitführt. Die Grüne Versicherungskarte ist in den meisten Staaten wie bereits erwähnt Nachweis genug, dass das Fahrzeug entsprechend versichert ist. Um den Schaden zu melden, kann man sich mit seiner KFZ-Versicherungskarte entweder direkt bei der gegnerischen KFZ-Versicherung im Ausland in Verbindung setzen oder aber den Schaden über den Service des Regulierungsbeauftragten der jeweiligen Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland abwickeln.

Die grüne Versicherungskarte benötigen Sie ebenfalls für die KFZ-Versicherung eines Zweitwagens. Auf PREISVERGLEICH.de können Sie einen kostenlosen KFZ-Versicherungsvergleich durchführen.