Von einem Mietwagen ist die Rede, wenn ein Fahrzeug für einen vertraglich festgelegten Betrag auf eine bestimmte Zeit dem Mieter zur Nutzung überlassen wird.
Ein Miet- oder Leihfahrzeug ist eine praktische Lösung, um während des Urlaubs oder einer Geschäftsreise mobil zu bleiben. Üblicherweise wird unter einem Mietfahrzeug ein Leihwagen für Selbstfahrer gemeint, Mietauto mit Fahrer ist eine wesentlich teurere Variante, für die auch spezifische Regelungen hinsichtlich der Versicherungen gelten. Mietwagen ist von einem geleasten Fahrzeug insofern zu unterscheiden, dass zum einen der Leasingnehmer im Unterschied zum Mieter als Halter des Fahrzeugs gilt und zum anderen im Leasingvertrag festgelegt wird, welche Kosten für Versicherung und Wartung des Autos der Leasingnehmer übernimmt. In einem Mietvertrag wird dagegen lediglich eine pauschale Zahlung (meistens als ein Tagessatz) für die Nutzung des Kfz festgelegt.
Bei der Übergabe des Mietfahrzeugs ist es empfehlenswert, das Auto auf Mängel und Schäden zu überprüfen, außerdem lohnt es sich, das "Kleingedruckte" im Mietvertrag zu lesen. Im Schadenfall deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden, die durch das Mietfahrzeug verursacht werden. Die Schäden, die an dem geliehenen Auto entstehen, werden von der Vollkaskoversicherung des Autovermieters gedeckt. Meistens wird im Mietvertrag eine Selbstbeteiligung für den Schadenfall festgelegt, die nach dem Autotyp gestaffelt ist.