Führerschein - Kfz-Versicherung

Führerschein oder eine Fahrerlaubnis ist ein Dokument, das das Recht seines Besitzers bestätigt, eigenständig ein Fahrzeug lenken zu dürfen. Ein Führerschein wird für eine unbegrenzte Zeit ausgestellt. Verstößt der Kfz-Fahrer schwerwiegend gegen die StVO, kann er in bestimmten Fällen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft werden. Führerschein und Versicherung: Mit einer Kulanzregelung ermöglichen die Versicherer den Fahranfängern einen günstigen Einstieg in die Versicherung.

Eine Fahrerlaubnis wird in Deutschland erst nach dem Besuch einer Fahrschule und dem Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfungen erteilt. Der Führerschein der Klasse B und BE darf seit 2011 bereits im Alter von 17 Jahren erworben werden. Bis zur Volljährigkeit dürfen die Fahranfänger nur in der Begleitung eines erfahrenen Autofahrers das Fahrzeug lenken (Begleitetes Fahren).

Ein Führerschein berechtigt nur zum Lenken von bestimmten Fahrzeug-Typen. Die Führerscheinklassen zeigen an, welche Fahrzeuge von dem Besitzer der Fahrerlaubnis gelenkt werden dürfen. So bestätigt unter anderem der Führerschein der Klasse A, dass sein Besitzer ein Kraftrad mit dem Hubraum ab 50 cm³ lenken darf. Die Führerscheinklasse B erlaubt das Lenken von einem Kfz mit der zulässigen Gesamtmasse unter 3.500 kg, BE – einer Fahrzeugkombination (Zug-Fahrzeug und Anhänger), C – eines Kfz mit der zulässigen Gesamtmasse ab 3.500 kg, D – eines Kfz, das zur Beförderung von mehr als acht Personen zugelassen ist, T – zum Lenken von Zug- und Arbeitsmaschinen mit der Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.

Führerschein Ratgeber

In unserem Führerschein-Ratgeber erfahren Sie mehr zu Führerscheinklassen, zur Führerscheinprüfung und zur MPU.

Das Datum des Führerscheinerwerbs ist eine Abfrage im Kfz-Versicherungsvergleich und hat einen Einfluss auf die Höhe der Kfz-Versicherungsprämie.

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