Als Erste Hilfe werden lebensrettende Maßnahmen an einer Unfallstelle vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes bezeichnet.
Wer in Deutschland einen Führerschein machen möchte, ist verpflichtet, einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren. In diesem Kurs erfahren die Teilnehmer, wie sie sich an einer Unfallstelle zu verhalten haben und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um den Verletzten Erste Hilfe zu leisten. Anwärter für den Lkw- oder Personenbeförderungsschein müssen einen erweiterten Erste-Hilfe-Lehrgang besuchen, um bei einem Unfall möglichst effektiv und professionell die schwere Situation zu meistern und den Rettungsdienst bei dem Einsatz zu unterstützen.
In einem Erste-Hilfe-Kurs wird das Wissen über die sog. Rettungskette vermittelt. Als erste Maßnahme gilt es die Unfallstelle abzusichern und sich selbst und Verletzte aus der Gefahrenzone zu retten. Anschließend ist ein Notruf abzusetzen, dabei sollen möglichst ausführlich die Angaben zum Unfallort und dem Zustand und der Zahl der Verletzten gemacht werden. Danach sind die lebensrettenden Maßnahmen zu ergreifen, d.h. die Unfallopfer sind in eine sichere Seitenlage zu bringen, eventuelle Blutungen sind zu stillen, künstliche Beatmung ist durchzuführen. Sobald der Rettungsdienst vor Ort eintrifft, knüpft er an die bereits durchgeführten Maßnahmen an. Die Rettungskette schließt mit der Einlieferung der Unfallopfer in ein Krankenhaus. Unterlassung der Ersten Hilfe wird als eine Straftat geahndet.