Als Einzelfahrerrabatt wird ein Versicherungsrabatt bezeichnet, der bei alleiniger Fahrzeug-Nutzung durch den Halter gewährt wird.
Wird das versicherte Fahrzeug nur von dem Versicherungsnehmer selbst benutzt, kann dieser mit einem Fahrerrabatt rechnen. Der Grund: Wenn das Fahrzeug nur von einer Person gefahren wird, ist die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls nachweislich geringer. Der Versicherungsbeitrag fällt i.d.R. deutlich kleiner aus, als bei der Nutzung des Fahrzeugs durch mehrere Personen. Daher lohnt es sich beim Vertragsschluss den Versicherer darauf anzusprechen, dass das Auto nur von dem Halter selbst und von niemandem sonst gefahren wird.
Soll sich die Lebenssituation des Halters ändern und weitere Personen (Familienangehörige, Mitarbeiter, Freunde) das Fahrzeug nutzen dürfen, ist der Versicherer darüber umgehend zu informieren. Unterlässt der Versicherungsnehmer seine Pflicht, riskiert er den Versicherungsschutz zu verlieren. Auch wenn das Fahrzeug mit einem Einzelfahrerrabatt versichert wurde, heißt es nicht, dass in Ausnahmefällen das Fahrzeug nicht von anderen Personen gefahren werden darf. Wird das Auto im Notfall von einer weiteren Person gefahren oder befindet sich ein Werkstatt-Mitarbeiter am Steuer, um das Auto z.B zum TÜV zu fahren, greift der Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls trotzdem.