Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, stimmt durch seine Unterschrift zu, den Anspruch auf Leistungen im Bedarfsfall jährlich prüfen zu lassen. Sofern der Versicherungsnehmer also Leistungen seiner Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht, kann der Versicherer jährlich eine Nachprüfung des gesundheitlichen Status verlangen. Denn auch wenn bei einer Person eine Berufsunfähigkeit festgestellt worden ist, könnte durch medizinische Maßnahmen und fortlaufende Behandlungen eine Verbesserung seines Zustands möglich werden.
Die meisten Versicherer setzen Leistungen frei, wenn der Versicherungsnehmer mindestens zu 50 Prozent berufsunfähig ist. Verbessert sich der Status des Betroffenen, und rutscht dieser dadurch unter die Prozentmarke, könnten die Leistungen gemäß den Resultaten der Nachprüfung gestrichen oder reduziert werden. Wer also einmal von seinem Versicherer als berufsunfähig eingestuft wurde, kann aufgefordert werden, diesen Status jährlich im Rahmen der Nachprüfung bestätigen zu müssen.