Karenzzeit - Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Begriff Karenzzeit beschreibt eine Periode zwischen dem Auftreten eines Anspruchs und der Möglichkeit der Geltendmachung des Anspruchs. Wenn eine Person eine Karenzzeit einhalten muss, muss diese eine gewisse Zeit lang warten, bis eine Leistung fällig wird. Im Versicherungswesen wird dieser Begriff häufig thematisiert, beispielsweise im Bereich der Rechtsschutzpolice. Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließt und dafür bezahlt, hat grundsätzlich Anspruch auf die vereinbarten Leistungen resultierend aus dem Versicherungsgeschäft. Hier ist allerdings eine gewisse Karenzzeit akut, bis effektiv Anspruch auf diese Leistung besteht.

Durch diese Karenzzeit versuchen die Versicherer auszuschließen, dass eine Person kurzfristig vor einem Rechtsstreit oder einem sonstigen versicherungsrelevanten Sachverhalt die entsprechende Police abschließt und Leistungen erhält, ohne nennenswerte Beiträge gezahlt zu haben. Ähnliches gilt auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, wo zwischen dem Abschluss und der potenziellen Inanspruchnahme der Leistungen eine zumeist fix definierte Karenzzeit liegen muss.