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Körperverletzung - Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Körperverletzung liegt laut Definition bei einem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Menschen vor. Körperverletzung geht entweder mit einer Gesundheitsschädigung oder körperlicher Misshandlung einher. Darüber hinaus stellt jegliche Form der ärztlichen Behandlung zu Heilzwecken eine Körperverletzung dar, bei der Mediziner in irgendeiner Form in den Körper der Patienten eindringen. Allerdings ist diese Vorgehensweise nur dann aus juristischer Sicht eine Körperverletzung, wenn Patienten nicht in den Eingriff eingewilligt haben oder kein Notfall vorliegt. Erfolgt nach einem Herzinfarkt die Behandlung desselben, ist dies ein typisches Beispiel für eine Körperverletzung aus medizinischer Notwendigkeit.

Führen die Folgen einer Körperverletzung zur Unfähigkeit beruflichen Aktivitäten nachzugehen, tritt die Berufsunfähigkeitsversicherung in Kraft. In diesem Fall muss eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegen, die durch einen Gutachter oder Arzt diagnostiziert wurde. Gründe für eine Körperverletzung können auf verschiedenen Ursachen basieren. Beispielsweise sind das Beibringen einer Wunde, die Verabreichung eines gesundheitsschädlichen Stoffes oder das Ausschlagen von Zähnen Taten, die häufig die Grundlage für eine Körperverletzung sind.