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Ärztliches Gutachten

Damit eine Berufsunfähigkeit bei betroffenen Patienten festgestellt werden kann, muss der jeweiligen Versicherungsgesellschaft in der Regel ein ärztliches Gutachten vorgelegt werden. Dieses ärztliche Gutachten sollte einen konkreten Zusammenhang zwischen dem ausgeübten Beruf sowie der gesundheitlichen Beeinträchtigung nachweisen. Es ist üblich, dass Versicherungsnehmer bei der Versicherungsgesellschaft zuerst einen Nachweis des behandelnden Arztes vorlegen. Die meisten Assekuranzen bestehen daraufhin auf ein weiteres ärztliches Gutachten, das von einem unabhängigen Mediziner erstellt wird.

Bestätigt dieses Gutachten eine längerfristige Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers, besteht ein Anspruch auf die Versicherungsleistungen. Einige Versicherungsgesellschaften fordern ein ärztliches Gutachten sogar regelmäßig ein, um zu überprüfen, dass die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente über einen längeren Zeitraum gerechtfertigt ist. Allerdings hängt der Turnus von der jeweiligen Krankheit ab. Für ein ärztliches Gutachten entstehende Kosten tragen die Versicherten gemäß § 83 VVG. Damit kein unnötiger Kostenaufwand entsteht, sind Versicherungsnehmer gut beraten, von den Versicherungsunternehmen vorgeschlagene Gutachter aufzusuchen. Von der Zeit zwischen der Beantragung der Versicherung sowie der Entscheidung über den Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente müssen Versicherte ihre Beiträge im Regelfall weiter zahlen.