Das Mietrecht beinhaltet alle wesentlichen Punkte, auf die Mieter und Vermieter achten müssen, um sich rechtskonform zu verhalten. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und wurde durch eine Mietrechtsreform 2013 neu geregelt. Das Mietrecht regelt Punkte wie Miete, aber auch Mieterhöhung oder Mietminderung. Dabei schreibt es zum Beispiel bei der Höhe der Miete für eine Wohnung vor, dass diese sich in erster Linie nach der Wohnfläche richtet. Hierbei kommt es oft zu Rechtsstreitigkeiten, weil in manchen Fällen die Quadratmeterzahl der Wohnung nicht richtig berechnet worden ist. Fordert z.B. der Vermieter eine Mieterhöhung, dann ist aber diese Größe der entscheidende Faktor.
Die Mietminderung dagegen, zum Beispiel in Folge eines Heizungsausfalls oder Lärmbelästigung, unterliegt Bedingungen, die nicht im Mietrecht enthalten sind, zu der es aber die vielfältigsten Urteile gibt. Als Grundlage jedes Mietverhältnisses gilt der Mietvertrag, der den Mieter und Vermieter in eine Art Rechtsstellung bringt und im Bürgerlichen Gesetzbuch als Mietrecht geregelt ist.
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