Im folgenden FAQ-Bereich, beantworten wir Ihnen wichtige Fragen zur Rechtsschutzversicherung. Erfahren Sie beispielsweise, warum eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist, wie sie in einem Schadenfall vorgehen oder welche Fristen bei einem Wechsel der Versicherungspolice gelten.
Bei einer Rechtsstreitigkeit, sei es nun im privaten oder beruflichen Umfeld, können horrende Kosten auftreten. Diese betreffen nicht alleine den eigenen Rechtsbeistand, auch Gutachter oder Gerichtskosten müssen bezahlt werden. Eine Rechtsschutzversicherung kann diese Kosten abdecken, je nach gewählter Art der Versicherung. In jedem Fall werden die Kosten für den eigenen Anwalt von der Versicherung übernommen, alles weitere muss individuell festgesetzt werden. Ein Komplett-Schutz wird in den seltensten Fällen erreicht, vielmehr müssen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung aus verschiedenen Bausteinen zusammensetzen, um Ihren persönlichen Bedarf abdecken zu können. Eine Rechtsschutzversicherung kann Verkehr, aber auch Privat- und Arbeitsrecht beinhalten, je nach Art der gewählten Rechtsschutzpolice. Dadurch lassen sich die hohen Kosten bei einer Rechtsstreitigkeit, einem Gerichtsprozess durch mehrere Instanzen oder einer außergerichtlichen Auseinandersetzung abfangen.
Es kommt darauf an, welche Art des Deckungsprinzip von Ihnen gewählt worden ist. Ein Komplett-Schutz ist grundsätzlich nicht gegeben, aber Sie können sich Ihre Rechtsschutzversicherung aus verschiedenen Bereichen zusammenstellen. So entsteht ein Gesamtpaket. Diese Bereiche sind beispielsweise: Verkehrs-Rechtsschutz (für ein oder mehrere Fahrzeuge), Privat-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz und eine Kombination aus allen Bereichen. Darüber hinaus können aber noch weitere Bereiche in die Rechtsschutzversicherung aufgenommen werden, etwa Schadenersatz (gilt aber nur für den eigenen Schaden) und Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz. Sie können Ihre Rechtsschutzversicherung ganz individuell gestalten und auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zuschneiden. Auch für Selbstständige kann eine Versicherung den nötigen Schutz bei allen Rechtssachen bieten.
In Ihrer Rechtsschutzversicherung sind generell Ihre minderjährigen Kinder automatisch mitversichert, ohne dass Sie zusätzlich etwas abschließen müssten. Aber auch bei Erreichen der Volljährigkeit sind Ihre Kinder unter bestimmten Voraussetzungen noch in Ihrer Rechtsschutzversicherung versichert. Generell gilt, dass der Rechtsschutz auch für volljährige Kinder gilt, die noch im gleichen Haushalt leben und noch nicht ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können. Nehmen Ihre volljährigen Kinder allerdings eine Beschäftigung auf, die auf lange Zeit ausgelegt ist, so erlischt der Versicherungsschutz und Ihre Kinder müssen selber Vorsorge tragen. Ausnahmen werden gemacht bei volljährigen Kindern im Referendariat oder in der Ausbildung. In den Fällen bleibt der Versicherungsschutz Ihrer Rechtsschutzversicherung für Ihre Kinder erhalten.
Jede Versicherungsgesellschaft bietet Ihnen bei einem Schadenfall andere Konditionen. Die meisten Versicherer haben eine Hotline, an der Sie nähere Informationen zur Vorgehensweise in einem Rechtsfall erhalten. Meistens werden Sie am Telefon bereits von einem Rechtsanwalt umfassend beraten und manche Streitigkeiten können so ohne einen weiteren rechtlichen Beistand beigelegt werden. Sollten Sie dennoch einen Anwalt vor Ort benötigen, kann Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung einen passenden Fachanwalt in Ihrer Nähe empfehlen. Wenn Sie sich selber einen Anwalt suchen möchten, so müssen Sie das grundsätzlich Ihrer Rechtsschutzversicherung mitteilen. Diese bestätigt dann, ob alle Kosten übernommen werden. Wichtig ist, dass der Schadenfall auch wirklich während der Versicherungszeit aufgetreten ist, abzüglich der Wartezeit, die bei jeder Rechtsschutzversicherung nach Abschluss der Police anfällt.
Natürlich kommt es darauf an, welche Bereiche Ihre Rechtsschutzversicherung abdeckt, also berufliche, private oder verkehrsrechtliche Fälle. In den Leistungen sind in jedem Fall enthalten: Anwaltskosten, Gerichtskosten (auch eventuelle Kosten für Gerichtsvollzieher, Gutachter oder Zeugen sind in diesem Punkt eingeschlossen) und Kosten für Verfahren bei ausländischen Gerichten und ähnlichem. Dies sind die wesentlichen Standard-Leistungen, die von Ihrer Rechtsschutzversicherung in jedem Fall übernommen werden. Es gibt aber auch etliche Leistungen, die generell nicht von den Versicherern bezahlt werden. Dazu zählen unter anderem Geldstrafen oder Prozesse vor Verfassungsgerichten oder internationalen Gerichten. Diese Kosten müssen Sie in jedem Fall selber übernehmen. Der Versicherungsschutz Ihrer Rechtsschutzversicherung greift auch erst nach einer bestimmten Wartezeit, die bei den meisten Gesellschaften drei Monate beträgt. Erst nach Ablauf dieser Zeit können alle Leistungen in Anspruch genommen werden, allerdings nur für aktuelle Rechtsfälle.
Grundsätzlich sind die Tarife bei einer Versicherung für Selbstständige teurer als eine gleichwertige Versicherung für Angestellte oder Beamte. Das hat unter anderem damit zu tun, dass Selbstständige, Unternehmer oder Freiberufler in der Regel häufiger in Rechtsstreitigkeiten oder andere juristische Schadenfälle verwickelt sind. Dadurch erhöht sich auch das Risiko für die Versicherungsgesellschaften, die das durch höhere Beiträge im Vorfeld ausgleichen. Auch bei einer Rechtsschutzversicherung für Selbstständige oder Unternehmer können Sie Ihren Versicherungsschutz anhand des Baukastenprinzips zusammenstellen und Ihre Versicherung individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen. Der Rechtsschutz muss sich nicht nur auf den gewerblichen Bereich beziehen, sondern kann problemlos mit dem Privat-Rechtsschutz kombiniert werden.
Im Grunde genommen besteht bei der Rechtsschutzversicherung das Recht, den Anwalt frei wählen zu dürfen. Allerdings ist diese freie Anwaltswahl für Sie an verschiedene Bedingungen geknüpft, die erfüllt sein müssen. Ansonsten kann es vorkommen, dass die Versicherung die Zahlung der entstehenden Kosten nicht übernimmt. Bevor Sie Ihren selbst gewählten Anwalt einschalten, sollten Sie zuerst Ihre Rechtsschutzversicherung kontaktieren, um abzuklären, ob die Anwaltskosten übernommen werden. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften ist die Vergütung der Anwaltskosten auf einen bestimmten Kreis an Juristen beschränkt. Ist Ihr gewählter Rechtsbeistand in diesem Kreis, so werden die Kosten gezahlt. Sollte das allerdings nicht der Fall sein, so wird Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen einen adäquaten Rechtsanwalt in Ihrer Nähe empfehlen.
Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile einen sehr umfassenden Schutz an und so ist Ihre Rechtsschutzversicherung meistens in den gesamten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gültig. Allerdings können einige Rechts- oder Schadenfälle vom Versicherungsschutz in diesem Fall ausgeschlossen sein. Dies trifft beispielsweise auf Streitigkeiten um Mietobjekte oder Hauskäufe zu. Die jeweiligen Bedingungen sind in der Versicherungspolice angegeben und falls einige Länder von der Rechtsschutzversicherung explizit ausgeschlossen werden, muss es in der Police auch vermerkt werden. Manche Versicherungsgesellschaften gewähren Ihnen auch einen weltweiten Schutz, ohne dass dafür höhere Tarife gezahlt werden müssten. Aber auch in diesem Bereich können Einschränkungen im Versicherungsschutz bestehen, die Sie aus Ihrer Police entnehmen können.
Im Prinzip kommt es auf Ihre jeweilige berufliche als auch private Situation an. Für Selbstständige, aber auch Angestellte oder Beamte kann ein Berufsrechtsschutz eine gute Absicherung sein. Der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung deckt bei beruflichen Streitfragen die Kosten für Rechtsanwalt, Gutachter und Gerichtsverhandlung ab. Eine Verkehrs-Rechtsschutz kann sich für Jeden lohnen, denn Streitigkeiten in Verkehrsbelangen können schneller auftreten, als Ihnen lieb ist. Als Halter eines Pkws können Sie also von einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung in idealem Maße optimieren. Wenn Sie Mieter oder Vermieter sind, so können Sie von einem Wohnungsrechtsschutz profitieren. Ihre Rechtsschutzversicherung werden bei Mietstreitigkeiten die Kosten übernommen werden, oder bei Auseinandersetzung mit Nachbarn oder Anwohnern. Ausgenommen sind Rechtsfälle im Zusammenhang mit dem Hauskauf oder dem Grundstückserwerb. Diese Regel gilt bei allen Versicherungsgesellschaften.
Vor einem Wechsel der Rechtsschutzversicherung müssen Sie Ihre alte Police bei Ihrer jetzigen Versicherungsgesellschaft kündigen. Für eine ordentliche Kündigung müssen bestimmte Fristen eingehalten werden, die bei nahezu allen Versicherungsgesellschaften identisch sind. Wenn Sie Ihre alte Police kündigen wollen, so müssen Sie das in schriftlicher Form tun und zwar drei Monate im Voraus, bevor Ihr Vertrag ausläuft und automatisch erneuert wird. Es gibt allerdings noch ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sollte beispielsweise ein Schadenfall gerade abgegolten sein, so haben Sie das Recht, Ihre Police innerhalb eines Monats zu kündigen. Das Gleiche gilt auch, wenn Ihre Versicherungsgesellschaft die Beiträge erhöht, ohne Ihnen eine adäquate Leistungsanpassung zu bieten.
Hier finden Sie einen Kurzüberblick über ausgewählte Versicherer!
Kurzüberblick Versicherer