Wiederbeschaffungswert - Kfz-Versicherung

Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe im Versicherungswesen und der betrieblichen Kostenrechnung und wird auch als Wiederbeschaffungspreis oder -kosten bezeichnet. Im Versicherungswesen gibt er jenen Preis an, den der Geschädigte für die Beschaffung eines wirtschaftlich gleichwertigen Gegenstandes aufbringen muss/müsste. Der Wiederbeschaffungswert ist in diesem Zusammenhang Grundlage für die Berechnung des Schadenersatzanspruches und setzt sich zusammen aus dem aktuellen Kaufpreis des neuen, gleichwertigen Gegenstandes abzüglich des Wertes, den die geschädigte Sache noch aufweist.