Versicherungswechsel - Kfz-Versicherung

Wenn ein Versicherungsnehmer die bestehende Versicherung kündigt und einen neuen Vertrag abschließt, wird vom Versicherungswechsel gesprochen.

Nach einem Tarifvergleich kann sich ein Versicherungsnehmer dazu entschließen, seinen aktuellen Versicherungsvertrag aufzulösen und eine neue Versicherung abzuschließen. Auch bei einer Pflichtversicherung, wie die Kfz-Haftpflicht, kann sich ein Wechsel zum anderen Anbieter lohnen. Die Schadenfreiheitsklasse bleibt beim Kfz-Versicherungswechsel bestehen. Der Altversicherer übermittelt dem neuen Versicherer die sog. Versichererwechselbescheinigung, in dem u.a. die eventuellen Schadenfälle während der Vertragslaufzeit verzeichnet sind.

Wer seine bestehende Versicherung kündigen möchte, soll unbedingt die Kündigungsfrist einhalten. Diese beträgt bei einer Kfz-Haftpflicht vier Wochen. In den meisten Fällen wird zum Ende der Kalenderjahres gekündigt, also spätestens am 30.11. des laufenden Jahres. Einige Versicherungen schreiben vor, dass die Kündigung nur zum Ende der Versicherungsjahres möglich ist, also einen Monat vor dem Beginn des Monats, in dem der bestehende Vertrag geschlossen wurde.

Eine außerordentliche Kündigung ist beim Versicherungswechsel ebenfalls möglich und zwar hauptsächlich in drei Fällen: a) Wenn der Versicherer seine Prämie anhebt, ohne mehr Leistungen anzubieten, b) Bei der Anmeldung des neuen Fahrzeugs und c) Bei einem Schadenfall, unabhängig davon, ob der Versicherer geleistet hat oder nicht. Beim Kfz-Versicherungswechsel lohnt es sich, nicht nur die Höhe der monatlichen Prämien im Blick zu behalten, sondern auch darauf zu achten, wie die Schadenfreiheitsrabatte eingestuft und welche weitere Rabatte und Vorteile für bestimmte Berufsgruppen angeboten werden.