Der Versicherungsgeber ist die Partei, welche dem Versicherungsnehmer einen Versicherungsschutz bietet. Umgangssprachlich wird der Versicherungsgeber nur als "Versicherung" bezeichnet. Nachdem der Versicherungsnehmer einen Antrag auf eine Versicherung gestellt hat, prüft der Versicherer diesen und legt danach eine bestimmte Summe fest. Diese Summe muss in regelmäßigen Abständen vom Versicherungsnehmer bezahlt werden, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Kommt es zu einem Schadenfall, übernimmt der Versicherer unter bestimmten Bedingungen entweder die gesamten oder Teile der entstandenen Kosten. Nach einem Schadenfall steigt üblicherweise die zu entrichtende Versicherungsprämie.