In der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden die Regeln für Teilnehmer am Straßenverkehr festgehalten.
Die StVO gilt auf dem gesamten Bundesgebiet und somit ausdrücklich nicht nur für die im Inland zugelassenen Fahrzeuge, sondern auch für die ausländischen Kfz. In dieser Rechtsverordnung sind grundlegende Regeln festgeschrieben, die für alle Teilnehmer des Straßenverkehrs verpflichtend sind. Die StVO umfasst aktuell 53 Paragraphen, außerdem gehören noch vier Anlagen dazu, die einzelne Verkehrseinrichtungen- und zeichen näher definieren. Die StVO ist in drei Teile gegliedert:
a) Im ersten Teil wird das Verhalten der Teilnehmer am Straßenverkehr definiert, als das wichtigste Gebot schreibt die StVO die gegenseitige Rücksichtnahme vor, b) Der zweite Teil enthält die genauen Beschreibungen von Verkehrseinrichtungen wie z.B. Parkuhr und Verkehrszeichen, c) Der dritte Teil enthält den Bußgeldkatalog und die Bußgeldvorschriften.
Obwohl die StVO grundsätzlich für alle Teilnehmer am Straßenverkehr verpflichtend ist, werden unter bestimmten Voraussetzungen einige Ausnahmen gemacht. So kann z.B. Polizei oder Rettungsdienst, wenn im Einsatz, auch bei Rot über die Ampel fahren oder den Tempolimit überschreiten. Über Sonderrechte im Straßenverkehr verfügen auch die Müllabfuhr oder der Reinigungsdienst, die u.a. in der Halteverbot-Zone halten oder im langsamen Tempo auf der Autobahn fahren dürfen. Bundeswehr, Fahrzeuge der Feuerwehr oder Katastrophenschutz verfügen ebenfalls über Sonderrechte im Straßenverkehr. Die Grundbedingung für alle Verkehrsteilnehmer mit Sonderrechten ist es, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.