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Rückstufung in der Kfz-Versicherung

Die Rückstufung in der KFZ-Versicherung ist eine Besonderheit der Fahrzeugversicherungen. Wer eine KFZ-Versicherung hat, weiß, dass die Höhe der Prämien nicht wie bei vielen anderen Versicherungsmodellen garantiert ist oder sich an politischen oder wirtschaftlichen Kriterien orientiert, sondern maßgeblich vom Eintreten oder Nichteintreten eines Schadenfalls abhängig ist. Kommt es also bestenfalls das ganze Kalenderjahr über zu keinem Schaden, wird man üblicherweise um eine oder mehrere Schadenfreiheitsklassen aufgestuft. Mit der Höherstufung ergibt sich für den Versicherten bestenfalls auch eine Vergünstigung in der laufenden Prämie. Das Gegenstück dazu ist in der KFZ-Versicherung die Rückstufung. Durch die Rückstufung macht die KFZ-Versicherung eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse geltend, wodurch der Versicherungsnehmer künftig mehr an laufenden Prämien bezahlen muss.

Wann und wie die KFZ-Versicherung zurückgestuft wird

Wann eine Rückstufung der KFZ-Versicherung durchgeführt wird, ist genau geregelt. In Form der sogenannten Rückstufungstabelle wird der Versicherungsnehmer schon bei Vertragsabschluss darüber informiert, wann und in welcher Form es zu einem Rückstufen der Prämie kommen kann. Obgleich die Rückstufungstabelle von jedem Versicherungsunternehmen selbst und individuell erstellt werden kann, sind die Unterschiede nur geringfügig. Was allerdings bei allen Versicherungen gleich zu beobachten ist, ist, dass die durch Jahre ohne Unfall hart verdienten Schadenfreiheitsklassen schnell durch einen einzigen Schaden zunichte gemacht werden können. Während auf ein schadenfreies Jahr in der Regel die Aufstufung um eine Schadenfreiheitsklasse kommt, hat ein Schaden im vorangegangenen Kalenderjahr nicht selten eine Abstufung um ganze zwei oder mehr Klassen zufolge. Haftpflichtversicherungen und Kaskoversicherungen werden dabei selbstverständlich unterschiedlich behandelt.

Kann man die Rückstufung der KFZ-Versicherung verhindern?

Grundsätzlich halten sich die Versicherungen natürlich an die von ihnen festgelegte Rückstufungstabelle. In den letzten Jahren werben viele Versicherungsunternehmen jedoch immer öfter mit einem sogenannten Rabattschutz oder speziellen Schutztarifen. Dabei werden nicht selten bis zu 10 Prozent auf den üblichen Tarif aufgeschlagen. Als Gegenleistung hat der Versicherungsnehmer einen oder mehrere Freischäden zur Verfügung. Kommt es also zu einem Schadenfall, bleibt die Schadenfreiheitsklasse davon unberührt und der Versicherungsvertrag wird weiterhin wie bisher behandelt.

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