Definition
In Deutschland wird das Fahreignungsregister oft als "Punkte in Flensburg" bezeichnet. Dieses Register, das vom Kraftfahrt-Bundesamt verwaltet wird, dokumentiert Verkehrsverstöße, die besonders sicherheitsrelevant sind, und vergibt dafür Punkte.
Stellen Sie sich diese Punkte wie das Schulnotensystem vor: Je mehr Punkte Sie sammeln, desto schlechter wird Ihre "Bewertung" als Autofahrer. Bei zu vielen Punkten drohen ernsthafte Konsequenzen wie der Entzug Ihres Führerscheins.
Bedeutung für Sie als Versicherungsnehmer
Merke
Diese Punkte betreffen nicht nur Ihre Rolle im Straßenverkehr, sondern können auch Ihre Versicherungskosten in die Höhe treiben. Erreichen Sie eine hohe Punktezahl, riskieren Sie sogar den Verlust Ihrer Fahrerlaubnis.
Zusammenhänge mit anderen Begriffen / Themen
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Fahreignungsregister: Diese zentrale Datenbank erfasst alle Verkehrsverstöße, die die Verkehrssicherheit bedrohen. Erreichen Sie eine bestimmte Punktzahl, werden Sanktionen verhängt, die bis zum Führerscheinentzug reichen können.
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Verkehrssicherheit: Ein Begriff, der den Schutz aller Verkehrsteilnehmer umfasst. Das Punktesystem fördert die Sicherheit, indem es versucht, die Anzahl von Unfällen und Regelverstößen zu reduzieren und somit das Verkehrsgeschehen zu harmonisieren.
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Bußgeldbescheid:
Wer Verkehrsgesetze verletzt, erhält einen Bußgeldbescheid, der je nach Verstoß unterschiedliche Geldstrafen auferlegen kann.
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Verkehrsverstöße: Diese stellen Regelbrüche im Straßenverkehr dar, die ernsthafte Gefahren für alle erzeugen können. In Deutschland wird das Fahreignungsregister in Flensburg genutzt, um solche Verstöße durch das Kraftfahrt-Bundesamt festzuhalten.
Praxisbeispiel, Berechnung oder Fallszenario
Überschreitet ein Autofahrer die zulässige Geschwindigkeit, werden ihm zwei Punkte zugeteilt. Fährt er zudem bei Rot über eine Ampel, kommt ein weiterer Punkt hinzu. Dies kann zu einer Verwarnung durch die Behörden führen.

Um Punkte zu vermeiden, empfiehlt sich regelmäßiges Verkehrssicherheitstraining. Bei Fragen zur Punktevergabe können Sie sich vertrauensvoll an die zuständige Behörde wenden, die Ihnen beratend zur Seite steht.
FAQ