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Leasing - Kfz-Versicherung

Leasing Definition: Beim Leasing wird das Leasinggut (in diesem Fall ein Fahrzeug) dem Leasingnehmer für die bestimmte Zeit gegen eine Leasinggebühr überlassen.

Leasing vom Auto ähnelt der Miete, denn in beiden Fällen erhält eine Person das Recht, das Kfz zu nutzen und verpflichtet sich dafür eine festgelegte Gebühr zu entrichten. Doch ein Leasingvertrag unterscheidet sich von der Anmietung eines Fahrzeugs erheblich. Der wichtigste Unterschied liegt nicht darin, dass ein Kfz meist für Monate, ein Mietauto – nur für einige Tage dem Nutzer überlassen wird. Vielmehr gelten für das Leasing andere Vertragsbedingungen, denn der Leasingnehmer übernimmt für gewöhnlich die Instandhaltungs- und Reparaturkosten für das Leasing-Fahrzeug. Bei der Leasing Versicherung verpflichtet sich der Leasingnehmer eine Vollkasko-Versicherung abzuschließen.

Rechtlich gesehen, gibt es zwei Formen von Leasing. Bei dem sogenannten Mietkauf räumt der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Recht ein, das Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist zu erwerben. Bei dem operativen Leasing wird die Rückgabe des Fahrzeugs nach einer bestimmten Frist vereinbart, wobei im Leasingvertrag oft die Anzahl der Jahreskilometer festgelegt wird. Überschreitet der Leasingnehmer die maximale Kilometerleistung, muss er nachzahlen, unterschreitet es sie – erhält er sein Geld zurück.

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