Ein Führerschein bedeutet Mobilität, Freiheit und Unabhängigkeit und lässt so manchen Jugendlichen ins Träumen geraten. Einfach einmal ins Grüne fahren und endlich nicht mehr auf die Eltern angewiesen sein. Doch bevor es soweit ist, muss der Führerschein zunächst erst einmal erworben werden. Das heißt die Ausbildung absolvieren, üben und die Prüfung bestehen. Für den Führerscheinerwerb gibt es einige Voraussetzungen zu beachten. Zunächst sollte das Mindestalter entsprechend der Führerschein-Klasse erreicht sein und der Sehtest sowie der Erste-Hilfe-Kurs absolviert werden.
Für den PKW-Führerschein Klasse B ist das Mindestalter von 18 Jahren notwendig. Wer am begleiteten Fahren teilnimmt, kann das bereits mit 17 Jahren tun. Der Führerscheintrag und der Beginn der Ausbildung kann bereits sechs Monate vor dem Erreichen des Mindestalters erfolgen. Es werden auch immer wieder sogenannte Ferienkurse oder Intensivkurse angeboten, bei denen man die Führerscheinausbildung Klasse B in zwei Wochen absolvieren kann. Ansonsten sollte man mindestens drei Monate einplanen. Da auch die Bearbeitung der Unterlagen bei der Führerscheinstelle einige Zeit benötigt. Die unterschiedlichen Führerschein-Klassen teilen den Führerschein für das Führen der unterschiedlichen Fahrzeuge, wie PKW, LKW, Motorrad oder Kleinkrafträder ein.
Für den Erwerb des Führerscheins ist innerhalb der Ausbildung eine bestimmte Anzahl an theoretischen und praktischen Pflichtstunden zu absolvieren. Zunächst beginnt man mit dem theoretischen Unterricht, allerdings ist es üblich, dass Theorie- und Praxisunterricht dann parallel absolviert werden. Für die Klasse B, den PKW Führerschein sind es 14 Pflichtstunden. Hier werden die Verkehrsregeln und Zeichen sowie rechtliche Rahmenbedingungen vermittelt. Auch Themen wie Vorfahrt und Verkehrsregelungen oder das Straßenverkehrssystem und seine Nutzung werden unterrichtet.
Die Anzahl der praktischen Pflichtstunden richtet sich ebenfalls nach der Führerschein-Klasse, die erworben wird. Für den PKW Führerschein sind 12 Pflichtstunden (je 45 Minuten) zu absolvieren. Diese teilen sich in fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Fahrten bei Dunkelheit auf. Dem voran gehen allerdings noch Übungsstunden, in denen sich der Fahrschüler mit dem Fahrzeug vertraut macht und das eigentliche Fahren lernt. Die Anzahl wird hier individuell, je nach Notwendigkeit, festgelegt. Während der praktischen Fahrstunden soll der Führerscheinanwärter den Umgang mit dem PKW erlernen und sich sicher im Straßenverkehr bewegen. Sie sollen ihn auf die praktische Führerscheinprüfung vorbereiten.
Die Führerscheinstelle nimmt den Antrag für den Erwerb eines Führerscheins entgegen, prüft alle Unterlagen und händigt dann bei bestandener theoretischer und praktischer Prüfung sowie dem Erreichen des Mindestalters den Führerschein aus. Bei der Erstausstellung des Führerscheins sind einige Dokumente erforderlich. Der Antragsteller benötigt einen gültigen Personalausweis, ein biometrisches Passbild, die Angaben zur Fahrschule, die Bescheinigung vom Sehtest und des Erste-Hilfe-Kurses. Erst mit diesen Dokumenten kann ein amtlicher Antrag auf den Führerschein ausgefüllt und abgegeben werden. Für den neuen Führerschein muss mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu drei Monaten gerechnet werden. Dies trifft besonders in großen Städten zu, da hier zum Teil sehr viele Anträge zu bearbeiten sind. Die Ausstellung erfolgt nach bestandener Prüfung und bei Erreichen des Mindestalters. Bei begleitetem Fahren ab 17 Jahren erhält der Antragsteller seine Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat erst mit 18. Vorher erhält der Fahrer nur eine Prüfbescheinigung, welche zusätzliche Kosten verursacht. Die Kosten für den eigentlichen Führerschein liegen ungefähr bei 30-40€. Für jeden Fahranfänger gilt in Deutschland eine zweijährige Probezeit. Bei Verkehrsverstößen kann sich die Probezeit verlängern und der Fahranfänger muss an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Klick auf die Grafik zum vergrößern Quelle: Infografik von bussgeldkatalog.org
Der Verlust des Führerscheins ist immer mit Aufwand und Ärger verbunden. Wenn der Führerschein verloren gegangen ist, wird auf der Führerscheinstelle ein Übergangsführerschein ausgestellt. Die Gültigkeit ist begrenzt und läuft ab, wenn der Ersatzführerschein, also der neue richtige Führerschein abgeholt wird. Bis auf das Lichtbild sind auf dem Übergangsführerschein alle wichtigen Daten vermerkt. Er muss aber dadurch immer in Verbindung mit einem amtlichen Personalausweis vorgelegt werden. Der Übergangsführerschein wird direkt bei der Beantragung ausgestellt. Der Verlust des Führerscheins und die Beantragung des neuen Führerscheins erfolgt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes und muss unverzüglich geschehen. Wenn der Führerschein verloren gegangen ist, benötigt man bei der Beantragung eine eidesstattliche Versicherung, dass er wirklich verloren ist. Anders ist es bei Diebstahl. Da ist zwar die Versicherung nicht notwendig, dafür aber eine Diebstahlanzeige der Polizei.
Der EU-Führerschein soll die vielen unterschiedlichen Dokumente zum Führen von Fahrzeugen in Europa vereinheitlichen und das Fälschen schwieriger machen. Außerdem hat der EU-Führerschein eine begrenzte Gültigkeit von 15 Jahren. Er beinhaltet alle wichtigen Daten zur Person, zur Gültigkeit und zu den gültigen Fahrerlaubnisklassen. Besitzer eines alten Führerscheins können diesen allerdings noch behalten und müssen ihn nicht sofort umtauschen. Spätestens bis zu Jahr 2032 müssen alle Führerscheine in Deutschland dem europäischen Standard entsprechen. Bis dahin müssen also alle alten Führerscheine umgetauscht werden.
Für Aufenthalte in Nicht-EU-Ländern lohnt sich die Beantragung eines internationalen Führerscheins. Besonders für Fahrten mit dem PKW in den USA ist es sinnvoll, einen internationalen Führerschein zu besitzen, da es sonst bei Kontrollen in manchen Bundesstaaten der USA Probleme geben kann.
Wer durch verschiedene Verkehrsdelikte zu viele Punkte in Flensburg gesammelt hat, dem wird der Führerschein entzogen. Aber auch wer über eine rote Ampel gefahren ist oder geblitzt wurde, bekommt oft ein Fahrverbot als Strafe auferlegt. Wenn der Bußgeldbescheid dann rechtskräftig ist, dann muss der Führerscheinbesitzer diesen zur Verwahrung abgeben. Die Abgabe des Führerscheins sollte dann am besten bei der Behörde passieren, die auch für die Vollstreckung des Fahrverbots zuständig ist. Die Behörde verwahrt den Führerschein, dann für die Zeit des Fahrverbots. Fahrten unter Alkoholeinfluss können ab bestimmten Promillewerten sehr teuer werden. Aber nicht nur das – eine Fahrt mit Alkohol am Steuer geht mit Punkten in Flensburg und einem Führerscheinverlust einher. Wer beispielsweise mit 1,1 Promille im Straßenverkehr unterwegs ist begeht eine Straftat. Hier ist dann neben einer Geldstrafe und drei Punkten in Flensburg mit einem sechsmonatigen Führerscheinentzug zu rechnen. Sind es sogar 1,6 Promille, wird die sogenannte MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) angeordnet. Wenn dann noch ein Unfall verursacht wird, dann liegt die Schuld meist bei dem Fahrer, der unter Alkoholeinfluss stand. Es kommt dann in den meisten Fällen zu einer Gerichtsverhandlung.
Ein Führerscheinentzug hat allerdings keine Auswirkung auf die KFZ-Versicherung. Die Schadenfreiheitsklasse bleibt weiterhin bestehen und das Fahrzeug kann auch weiterhin angemeldet bleiben. Durch den Führerscheinentzug wird nur festgelegt, dass der Betroffene kein Fahrzeug führen darf. Jedoch können andere Personen mit der Versicherung des Betroffenen das Auto weiter fahren.
Da der Führerscheinentzug mit hohen Kosten verbunden sein kann, ist eine Führerschein-Versicherung für Berufspendler und Angestellte in der Logistik und Personen- und Sachbeförderung sinnvoll. Dies gilt beispielsweise für LKW-Fahrer, Lieferdienste, Chauffeurdienste sowie Bus- und Taxifahrer. Inwieweit der Versicherungsschutz greift, erfahren Sie direkt von Ihrem Versicherungsmakler.
Der Ewerb der Fahrerlaubnis erfolgt nach einem Klassensystem. Die Führerscheinklassen legen fest, mit welchem Fahrzeug ich fahren darf und mit welchem nicht. Am Ende des Fahrschullehrgangs steht in der Regel die Führerscheinprüfung, die sowohl theoretisch als auch praktisch erfolgt.