Als ein Fahranfänger wird ein Autofahrer unter 23 Jahren oder ein Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe bezeichnet. Für diese Personen gelten i.d.R. höhere Versicherungstarife.
Auch wenn eine Person nicht nur bereits mit 18 Jahren den Führerschein gemacht hat, sondern auch jeden Tag mit dem Auto unterwegs ist, gilt ein Fahrzeugführer unter 23 Jahren als ein Fahranfänger. Da der Führerschein in den ersten zwei Jahren als eine Fahrerlaubnis auf Probe gilt, werden alle Personen, die ihren Führerschein vor weniger als zwei Jahren erhalten haben, und zwar unabhängig von ihrem Alter, als Fahranfänger bezeichnet. Wenn eine Person während der Probezeit gegen die StVO verstößt, wird die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert.
Statistisch gesehen werden überdurchschnittlich viele Unfälle von Fahranfängern werden, deswegen gehen zahlreiche Versicherer von der erhöhten Gefahr aus, die von diesen Personen für den Straßenverkehr ausgeht. In diesem Zusammenhang gelten für Anfänger höhere Beitragssätze bei der Autoversicherung, ohne dass der Leistungsumfang dadurch größer wird. Um die hohen Prämien für Anfänger zu umgehen, kann z.B. eine Familienversicherung in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Eltern das Fahrzeug, das der Fahranfänger führt, als ein Zweitwagen anmelden. Auch die Werkstatt-Bindung und größerer Selbstbehalt können beim Abschluss des Versicherungsvertrags die Prämien senken.
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