Bagatellschaden - Kfz-Versicherung

Unter einem Bagatellschaden versteht man aus versicherungswirtschaftlicher Sicht einen Schaden von geringem Ausmaß, wie einem Blechschaden, am eigenen Fahrzeug. Der Mindest-Sachwert unterschreitet hier deutlich die Höhe, die Behörden wie die Polizei sonst zu einer Aufnahme des Falles veranlasst. Die Erforderlichkeit für die Einholung eines Kfz-Sachverständigen wird in der Regel an einer Bagatellschadengrenze festgemacht. Liegt je nach Versicherung ein eindeutiger Bagatellschaden vor, wird kein Kfz-Schadengutachten von der Kfz-Versicherung des Schädigers aufgenommen und auch keine Erstattung des Schadens vorgenommen.

Laut dem Bundesgerichtshof liegt ein Bagatellschaden dann vor, wenn es sich nur um einen oberflächlichen (Lack-)Schaden handelt. Den entstandenen Schaden muss der Versicherungsnehmer selber tragen. Das hat den Vorteil, dass der Versicherungsnehmer dann nicht mit Leistungseinbußen oder einem Anstieg seiner Versicherungsprämie rechnen muss.