Auslandsschutz ist eine Ergänzung der Kfz-Haftpflichtversicherung und schützt den Fahrer vor Kostenfallen bei einem Unfall im Ausland.
Im Ausland auf eigenen vier Rädern unterwegs sein bedeutet Mobilität und Unabhängigkeit. Die Urlaubsplanung nicht vom Fahrplan der öffentlichen Verkehrsmittel bestimmen zu lassen und sich spontan für ein neues Ziel entscheiden zu können – mit dem Pkw macht eine Urlaubsreise Spaß. Wer mit dem Auto ins Ausland fahren möchte, ist aber gut beraten, zuvor einen Vertrag über den Auslandsschutz bei seinem Versicherer abzuschließen. Meistens ist der Auslandsschadenschutz eine Ergänzung zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung und gilt nur im Zusammenhang mit diesem Versicherungsvertrag. Zwar gilt ein Auto mit dem EU-Kennzeichen innerhalb der Europäischen Union automatisch als versichert, doch ist auch innerhalb der EU ein Auslandsschutz sinnvoll.
Der wichtigste Grund, um eine solche Zusatzversicherung abzuschließen, ist, dass ausländische Versicherer für Sachschäden i.d.R. viel weniger, als die deutschen, zahlen. Besonders in südeuropäischen Staaten kann es passieren, dass der Fahrer auf eigenen Kosten sitzen bleibt, denn weder für die Wertminderung, noch für einen Anwalt und einen Ersatzwagen wird im Falle eines Unfalls gezahlt. Dazu kommen Sprachprobleme, die zu einer unüberwindbaren Hürde werden können. Verfügt ein Autofahrer über einen Auslandsschadenschutz, wird er vom Versicherer die gleiche Kostenerstattung erhalten, als wenn der Unfall in Deutschland passiert wäre. Außerdem hilft ein 24-Stunden-Service bei Sprachschwierigkeiten.