Assekuranz

Der Begriff Assekuranz ist eine veraltete Bezeichnung für das Wort "Versicherung". Gemeint ist das Grundprinzip der sogenannten kollektiven Risikoübernahme, was häufig auch mit dem Versicherungs- oder Äquivalenzprinzip gleichgesetzt wird. Hierbei zahlen die Versicherten einen Geldbetrag an einen Versicherer ein. Tritt ein vorher vereinbarter Versicherungsfall ein, greift die Assekuranz und der Versicherte erhält einen Schadenausgleich aus den Gesamteinzahlungen aller Versicherten. Das Prinzip der Assekuranz funktioniert nur deshalb, weil der Versicherungsfall meist nur bei einer kleinen Anzahl an Versicherten tatsächlich eintritt.

Zahlen die sich in der Überzahl befindlichen Versicherten regelmäßig ihren zuvor vereinbarten Versicherungsbeitrag ein, reicht die gesammelte Geldmenge in der Regel auch für alle Schadenfälle aus. Grundvoraussetzung für das Prinzip der Assekuranz ist, dass der tatsächliche Schadenumfang statistisch im Vorfeld abschätzbar ist und mit den Möglichkeiten von verschiedenen versicherungsmathematischen Methoden der von den Versicherten einzufordernde Beitrag berechenbar ist.