Die Anschnallpflicht, anders Gurtpflicht genannt, gilt in Deutschland für Fahrer und alle Insassen der Fahrzeuge mit nur wenigen Ausnahmen. Wird die Gurtpflicht, auch die Anschnallpflicht für hinten, verletzt, drohen ein erhebliches Bußgeld und Minderung des Schadenersatzes bei einem Unfall.
Die Anschnallpflicht wurde in Deutschland 1976 eingeführt, bereits seit 1974 sind Autohersteller verpflichtet, die Neufahrzeuge mit Gurten auszustatten. In folgenden Fällen gilt keine Anschnallpflicht:
Nach einer Gesetzesnovelle vom 29.10.2014 wurde die allgemeine Anschnallpflicht für Taxi und auch die Gurtpflicht für Mietwagenfahrer eingeführt. Es gibt zwar keine Anschnallpflicht für Hunde, doch da diese als Ladung gelten, sind sie auch sicher zu verstauen und transportieren.
Wird die Gurtpflicht verletzt, drohen Bußgelder, ein Punkt in Flensburg und Probleme bei der Erstattung vom Schadenersatz.