Zahnzusatzversicherung - Fragen und Antworten

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Im folgenden FAQ zur Zahnzusatzversicherung finden Sie wichtige Fragen und Antworten rund um die Themen Zahnbehandlung, Implante, Zahnersatz und vieles mehr. Erhalten Sie Informationen zu den Leistungen der Zusatzversicherung für Ihre Zähne.

Wer benötigt eine Zahnversicherung?

Im Grunde eignet sich eine Zahnzusatzversicherung für alle Personen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist auf die medizinische Grundversorgung beschränkt, die besonders bei der Zahnbehandlung nicht alle Kosten abdeckt. Die Kosten müssen Versicherte dann teilweise aus der eigenen Tasche zahlen. Eine private Zahnversicherung macht also durchaus Sinn, um Zugriff zu allen modernen Behandlungsmethoden der Zahnmedizin zu haben. Dann sind auch Inlays aus Gold oder Keramik möglich, denn bei der gesetzlichen Absicherung kann lediglich Kunststoff oder der bedenkliche Stoff Amalgam gewählt werden. Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie also den Versicherungsschutz umfassend erweitern und das zu günstigen Beiträgen.

Können auch fehlende Zähne bei einer Zahnversicherung mitversichert werden?

Am Anfang war es noch undenkbar, bereits fehlende Zähne bei einer Zahnzusatzversicherung zu versichern. Das hat sich mittlerweile geändert und es gibt mittlerweile etliche Versicherer, die eine Zahnversicherung auch für fehlende Zähne anbieten. Der Beitrag liegt dann nur etwas höher als bei einer herkömmlichen Zahnzusatzversicherung. Außerdem kommt es auch noch darauf an, wie viele Zähne im Einzelnen fehlen. Bei einer sehr großen Anzahl oder einem völligen Zahnausfall verweigern die meisten Anbieter den Vertragsabschluss. Wichtig ist es auf jeden Fall, bereits im Vorfeld abzuklären, ob der Versicherer auch fehlende Zähne in den Vertrag aufnimmt. Verschweigen wäre der falsche Weg, denn bei einer späteren Behandlung gibt der Zahnarzt alle Unterlagen an die Versicherungsgesellschaft weiter.

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Wie bei allen anderen Krankenzusatzversicherungen auch, besteht auch für die Zahnzusatzversicherung eine Wartezeit von drei Monaten bis der eigentliche Versicherungsschutz greift. In dieser Wartezeit werden keine auftretenden Versicherungsfälle übernommen oder von der Versicherung bezahlt. Auch ein späteres Nachreichen von Belegen, die in dieser Zeit angefallen sind, ist nicht möglich. Zusatzregelungen gibt es noch bei einer Zahnversicherung, die nur für Kosten aufkommt, die bei einem Zahnersatz anfallen. Bei dieser Art der Versicherung kann die Wartezeit mitunter bis zu acht Monaten betragen, bis der Versicherte die Versicherung nutzen kann. Außerdem kann es auch sein, dass Ihre Zahnzusatzversicherung im ersten Jahr die Zahnarztrechnungen nur bis zu einer gewissen Summe übernimmt. Alles, was darüber hinaus geht, müssen Sie dann im ersten Jahr selbst tragen.

Gilt die Zahnzusatzversicherung auch für Plomben oder Brücken?

In der Regel werden verschiedene Bereiche durch eine Zahnzusatzversicherung abgedeckt, zu denen unter anderem auch der Zahnersatz zählt. In den Sektor des Zahnersatzes fallen auch Brücken, doch Vorsicht: Nicht bei allen Tarifen sind auch alle Leistungen abgedeckt. Es muss vorher genau abgeklärt werden, welche Arten von Zahnersatz durch die Zahnversicherung bezahlt werden. Dann sind Sie als Versicherter auf der sicheren Seite. Plomben werden in der Zahnmedizin auch mit dem Fachbegriff Inlays umschrieben und fallen in den Bereich der Zahnbehandlung, wie etwa Wurzel- oder Paradontosebehandlungen auch. Eine normale Zahnzusatzversicherung reicht also aus, um die verschiedenen Kosten für Plomben oder Brücken zu decken und Sie können auch auf Gold oder Keramik ausweichen.

Werden professionelle Zahnreinigungen zurückerstattet?

Im Prinzip kann eine professionelle Zahnreinigung von einer privaten Zahnzusatzversicherung beglichen werden, falls dies ausdrücklich zu dem Leistungskatalog der Zahnversicherung dazu gezählt wird. Gesetzliche Krankenkassen bezahlen die professionelle Zahnreinigung in den seltensten Fällen, denn diese gehört nicht zum Leistungskatalog, weswegen der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung durchaus Sinn macht. Wichtig ist, dass die Rechnung für die professionelle Zahnreinigung nicht nach der GOZ, sondern nach der PZR abgerechnet wird. Dann entstehen auch keine Probleme hinsichtlich der Erstattung der angefallenen Kosten. Sie reichen die Belege bei der Zahnzusatzversicherung und bekommen dann nach Ablauf der Bearbeitungszeit die Kosten für die Zahnreinigung von Ihrer Versicherung zurück.

Was bedeutet Regelversorgung?

Die Regelversorgung ist die Behandlungsart im Bereich der Zahnmedizin, die durch die gesetzlichen Krankenkassen abgesichert und auch genehmigt wird. Mit der Regelversorgung ist generell die minimale Grundversorgung genannt. Dies bedeutet, dass der Versicherte beispielsweise bei einem Inlay zwischen den Materialien Amalgam oder Kunststoff wählen kann. Besteht nun eine Zahnzusatzversicherung kann aus einer Reihe von anderen Behandlungsmethoden gewählt werden und die Regelversorgung wird hinfällig. Das kann sich auch im Bereich von Brücken oder Prothesen auszahlen, denn die Zahnversicherung zahlt nicht nur für eine Metallbrücke, sondern auch für Brücken aus hochwertigeren Materialien, die eine lange Lebensdauer aufweisen. Eine Zahnzusatzversicherung mit den entsprechenden Leistungen bietet also Alternativen zur Regelversorgung an.

Wie hoch sind die Festkostenzuschüsse?

Der Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse wurde vor rund acht Jahren eingeführt und hängt eng mit der sogenannten Regelversorgung zusammen. Der Festkostenzuschuss richtet sich nach der empfohlenen Regelversorgung und kann im Bereich des Zahnersatzes bis zu dreißig Prozent ausmachen. Es gibt aber auch Behandlungen, die nur bis zu zehn Prozent von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst werden. Eine private Zahnzusatzversicherung kann sich auszahlen, denn es werden nicht nur die reinen Festkostenzuschüsse gezahlt. Je nach Art des gewählten Tarif- und Leistungsangebots können fast die gesamten Kosten übernommen werden. Gerade bei sehr niedrigen Festkostenzuschüssen lohnt sich eine zusätzliche Zahnversicherung, um eine andere Behandlung als nur die Regelversorgung zu erhalten.

Wofür wird ein Heil- und Kostenplan benötigt?

Im Heil- und Kostenplan sind die voraussichtlichen Kosten für die anstehende Behandlung aufgelistet. Dieser Plan muss der zuständigen Krankenkasse vorgelegt werden, was auch bei einer Zahnzusatzversicherung gilt. Die Zahnversicherung prüft den Heil- und Kostenplan und teilt Ihnen dann mit, ob die Behandlung von der Versicherung übernommen wird, beziehungsweise mit wie viel Erstattung Sie im Einzelfall rechnen können. Erscheint Ihnen die Kostenaufstellung noch nicht günstig genug, können Sie auch noch einen anderen Arzt konsultieren und einen zweiten Heil- und Kostenplan erstellen lassen. Diesen müssen Sie dann wiederum Ihrer Zahnzusatzversicherung vorlegen, denn ansonsten kann im Nachhinein keine Erstattung erfolgen. Alles weitere erledigt dann die Versicherung selbst, nachdem Sie die endgültige Rechnung nach erfolgreicher Behandlung eingereicht haben.

Bietet sich eine Zahnversicherung eher für privat oder gesetzlich Versicherte an?

Die meisten Versicherungsgesellschaften in Deutschland bieten die Tarife für eine Zahnzusatzversicherung ausschließlich für gesetzlich Versicherte an, die ihren herkömmlichen Versicherungsschutz umfassend erweitern wollen. Es finden sich eher wenig Tarife oder Angebote einer Zahnversicherung für privat Versicherte, denn das würde sich auch nicht rentieren für beide Seiten. Die meisten privaten Krankenversicherungen bieten im Leistungspaket eine Zahnversicherung an, die einfach mit anderen Bausteinen kombiniert werden kann.

In dem Fall sind die Beiträge im Vergleich zu anderen Versicherungsmodellen wesentlich günstiger. Eine Zahnzusatzversicherung richtet sich also in erster Linie an Personen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Für privat Versicherte ist der Abschluss einer solchen Versicherung eher schwierig, wenn nicht gar unmöglich.

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