Wer Probleme mit den Zähnen hat, muss immer tiefer in die Tasche greifen, da die gesetzlichen Krankenversicherungen immer weniger zum Zahnersatz und dessen Kosten beitragen. Zum Zahnersatz zählen
Die GKV leistet grundsätzlich keine komplette Kostenübernahme bei Zahnersatz, sondern zahlt lediglich einen festgesetzten Zuschuss zur Regelversorgung. Die Regelversorgung stellt eine, dem Befund entsprechende, medizinisch notwendige Grundversorgung dar, die jedoch lediglich funktionell ausreichend und darüber hinaus kostengünstig sein muss. Der Festzuschuss beträgt zurzeit 50% der ermittelten Zahnersatzkosten, kann aber durch den lückenlosen Nachweis einer regelmäßigen Zahnbehandlung auf bis zu 65% gesteigert werden.
Wem diese Grundversorgung beim Zahnarzt nicht reicht, muss die zusätzlichen Kosten für einen hochwertigeren Zahnersatz selbst tragen. Dabei gibt es die Kategorie der gleichartigen Versorgung, die z. B. kosmetische Details wie Verblendungen o.ä. beinhalten mag. Auch hier leistet die GKV nur die 50 Prozent Zuschuss zur Grundversorgung, sämtliche weiteren Kosten für Labor, Material und Behandlung gehen komplett zu Lasten des Patienten. Von einer andersartigen Versorgung wird gesprochen, wenn sich Patient und Zahnarzt auf eine von der regulären Behandlungsmethode völlig abweichende Behandlungsvariante einigen. Auch in diesem Fall beschränken sich die Leistungen der GKV auf die erwähnten 50%.
Wer sich also im Bereich Zahnersatz umfassend absichern möchte, um auf den hohen Kosten für Zahnersatz nicht sitzen zu bleiben, kommt um den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung wohl nicht herum.