Im Folgenden FAQ zur Tierhaftpflichtversicherung finden Sie wichtige Fragen und Antworten zum Versicherungsschutz für Tierhalter. Dabei gehen wir insbesondere auf die Bereiche Hunde- und Pferdehaftpflicht ein. Hier erhalten Sie Infos zur Versicherungspflicht und den entsprechenden Leistungen der Tierversicherungen.
Eine Tierversicherung oder Tierhaftpflicht ist in erster Linie für Besitzer von Hunden oder Pferden geeignet. Alle anderen Kleintiere, wie Katzen, Meerschweinchen oder Hasen sind meistens schon in der Versicherungspolice der privaten Haftpflichtversicherung enthalten und bedürfen keiner zusätzlichen Tierversicherung. Aber auch bei einer Tierhaftpflicht werden Unterschiede gemacht und Sie können entweder eine Hunde- oder Pferdehaftpflicht abschließen, je nachdem, welches Tier Sie besitzen und versichern möchten. Unter Umständen können auch andere Personen in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden, was sich besonders dann lohnen kann, wenn andere Leute auf dem Pferd reiten oder manchmal mit Hund spazieren gehen. Eine Tierversicherung lohnt sich also vor allen Dingen für Hunde- oder Pferdebesitzer, um sich gegen einen Schaden abzusichern. Ohne diesen Schutz gehen Sie ein unnötig hohes Risiko ein.
Ähnlich wie bei einer normalen Haftpflichtversicherung deckt eine Tierversicherung Personen-, Sach- aber auch Vermögensschäden ab, die von Ihrem Tier verursacht worden sind. In diesen Fällen springt die Tierhaftpflicht ein und zahlt den entstandenen Schaden, allerdings nur bis zur vereinbarten Deckungssumme. Alles, was darüber hinaus an Ansprüchen auf Sie als Tierhalter zukommen sollte, müssen sein aus eigener Tasche bezahlen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, in denen die Tierversicherung die Zahlung verweigern kann. Wenn Sie selber einen Schaden durch Ihr Tier erfahren haben sollte, so kommt die Versicherung generell nicht dafür auf. Gleiches gilt auch für vorsätzlich verursachte Schäden. Bei einigen Policen sind Flurschäden auch ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Drei verschiedene Schadenarten gibt es im Rahmen der Tierversicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für alle drei Varianten der Tierhaftpflicht muss eine extra Deckungssumme gewählt werden, die gerade im Bereich der Personen- und Sachschäden nicht zu niedrig ausfallen sollte. Als Richtwert werden dabei rund 4 Millionen Euro genannt. So kann auch eine lebenslange Rente an Geschädigte abgedeckt werden, ohne den Verlust des eigenen Privatvermögens befürchten zu müssen. Die Deckungssumme für Vermögensschäden, die von Ihnen gewählt werden sollte, sollte rund 50.000 bis 100.000 Euro betragen. Mit dieser Summe der Tierversicherung müssten alle eventuell auftretenden Schäden in diesem Bereich ausreichend abgedeckt sein. Kleine Unterschiede in den Deckungssummen führen auch nicht zwangsläufig zu einem überteuerten Beitrag zur Tierhaftpflicht.
Eine Tierhaftpflicht ist eine sinnvolle Versicherung und kann Sie vor hohen finanziellen Verlusten bewahren. Allerdings besteht im Rahmen der Tierversicherung noch keine allgemein gültige Versicherungspflicht. Pferde unterliegen in keinem Fall einer Versicherungspflicht, bei Hunde sieht der Fall da allerdings in einigen deutschen Bundesländern schon anders aus. Es gibt einige wenige Hunderassen, bei denen die Kommunen in einigen Bundesländern auf eine Tierversicherung bestehen. Auskunft hierüber erteilt das zuständige Amt. Kleintiere, wie Katzen oder Meerschweinchen, müssen nicht versichert werden und sind bei den meisten Versicherungsgesellschaften bereits in der Haftpflichtpolice enthalten. Der Versicherungsschutz gilt in diesen Fällen also auch für Schäden, die durch diese Kleintiere verursacht worden sind und die private Haftpflichtversicherung muss für den Schaden aufkommen.
Die Vorteile bei einer Tierversicherung liegen für Sie als Tierhalter klar auf der Hand: Senkung des eigenen finanziellen Risikos bei einem Schadenfall. Liegt keine Tierhaftpflicht vor, so müssen Tierhalter den ganzen entstandenen Schaden alleine bezahlen und können mit der gesamten Höhe ihres Privatvermögens herangezogen werden. Der Sinn einer Tierversicherung ist schon im Gesetz durch die sogenannte Gefährdungshaftung gegeben. Im Prinzip bedeutet jedes Tier eine Gefährdung der Allgemeinheit und für alle Schäden, die dadurch entstehen könnten, muss der Tierhalter zahlen. Ausnahmen werden nicht gemacht und in der Regel hilft auch kein juristischer Beistand. Eine Tierhaftpflicht sollte also für jeden Tierhalter selbstverständlich sein, um nicht nur sich, sondern auch das eigene Tier zu sichern.
Versicherungsgesellschaften, die eine Tierversicherung anbieten, machen generell die Unterscheidung zwischen Hunden und Pferden. Es werden also Tarife im Bereich der Tierhaftpflicht angeboten, die speziell auf Hundehalter oder Besitzer von Pferden zugeschnitten sind. Wichtig ist, dass bei Hunden die genaue Rasse bei der Tierversicherung angegeben wird. Manche Versicherer schließen beispielsweise verschiedene Hunderassen von der Versicherung generell aus. Dazu zählen unter anderem einige Hunderassen, die zu den Kampfhunden gezählt werden. Einige Versicherungen bieten auch eine Tierhaftpflicht für Reptilien an, wie Schlangen oder dergleichen. Bei der Versicherung von mehreren Tieren kann es sein, dass die Beiträge zur Tierversicherung noch um Einiges gesenkt werden.
Verschiedene Arten von Schäden werden im Rahmen einer Tierversicherung abgedeckt und entsprechend hoch sollte auch die Deckungssumme gewählt werden. Wenn Sie die Versicherungssumme bei der Tierhaftpflicht zu niedrig ansetzen, kann es bei einem Schadenfall passieren, dass Sie die Differenz wiederum aus eigener Tasche zahlen müssen. Als Faustregel hat sich dabei folgendes Prozedere bewährt: Personenschäden sollten mit mindestens zwei Millionen in der Deckungssumme bedacht werden, während für Sachschäden eine Versicherungssumme von etwa 50.000 bis 100.000 ausreichen sollte. Wenn Sie sich für Versicherungssummen im Bereich der Tierhaftpflicht in dieser Höhe entscheiden, sind Sie auf der sicheren Seite und erleben bei einem Schadenfall kein böses Erwachen.
Im Normalfall können Sie Ihre Tierversicherung einfach und schnell bei der betreffenden Versicherungsgesellschaft kündigen. Wichtig ist, dass Sie die Kündigungsfrist im Bereich der Tierhaftpflicht einhalten. Sie müssen Ihre Kündigung bis zu drei Monate vor Beendigung der Versicherungslaufzeit einreichen. Ansonsten verlängert sich der Versicherungsschutz bei der bestehenden Tierhaftpflicht um ein weiteres Jahr. Ein Sonderfall liegt dagegen vor, wenn Ihr Tier während der regulären Vertragslaufzeit sterben sollte. Dies müssen Sie unverzüglich der Versicherungsgesellschaft mitteilen, damit die Versicherung aufgelöst werden kann. Dies geschieht grundsätzlich schnell und die meisten Versicherer lösen die Versicherung ab dem Zeitpunkt auf, an dem der Brief bei der Tierversicherung eingegangen ist.
Es ist durchaus sinnvoll, die verschiedenen Angebote für eine Tierversicherung im Vorfeld untereinander zu vergleichen. Manche Versicherungsgesellschaften bieten spezielle rabattierte Tarife für Neukunden an oder werden günstiger, wenn gleich für mehrere Tiere eine Tierhaftpflicht abgeschlossen wird. Einige Versicherer schließen auch manche Schäden von den Leistungen aus und bieten diese gar nicht erst an. Bei einem Vergleich der Tierversicherung zeigen sich die Unterschiede und die verschiedenen Leistungsbereiche werden übersichtlich aufgelistet. Manche Versicherungsverträge können unter Umständen auch an lange Laufzeiten gebunden sein, was einen Wechsel zu einem günstigen Anbieter erschweren kann. Bei kurzen Laufzeiten kann dagegen auch bei einer eventuellen Beitragserhöhung schnell reagiert werden.