Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Mensch und Tier. Wer Hunde oder Pferde hält, braucht ebenfalls eine Haftpflichtversicherung. Im Gegensatz zu Katzen und anderen zahmen Haustieren sind Pferde und Hunde nicht im Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.
Für Hundehalter ist eine Hundehaftpflichtversicherung ratsam. Diese Hundeversicherung deckt Schäden, die durch den Vierbeiner verursacht werden. Zudem lässt sich die Hundeversicherung durch eine Hundekrankenversicherung und OP-Versicherung ergänzen. Pferdebesitzer sollten in jeden Fall eine Pferdehaftpflicht abschließen. Verursacht das Pferd einen Schaden, muss dieser ohne eine passende Tierhaftpflichtversicherung aus eigener Tasche bezahlt werden. Kleintiere, wie beispielsweise Vögel, Nager und auch Katzen, sind dagegen durch die private Haftpflichtversicherung mitversichert.
In einigen Bundesländern sind Hundehalter gesetzlich zu einer Tierhaftpflichtversicherung verpflichtet. So ist in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für jeden Hund die Tierhalterhaftpflichtversicherung vorgeschrieben. In acht weiteren Bundesländern gilt die Pflicht zur Hundehalterhaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunderassen. Doch auch ohne gesetzliche Vorschrift ist allen Hunde- und Pferdehaltern eine Tierhaftpflichtversicherung anzuraten.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt grundsätzlich für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Doch Tierhalter sollten bei der Haftpflichtversicherung für Hunde oder Pferde zudem darauf achten, dass sich der Versicherungsschutz auch auf einen weltweiten Auslandsaufenthalt, auf Mietsachschäden bzw. Flurschäden, auf das private Hüten fremder Tiere (Fremdhüter-Risiko) und auch auf Schäden durch einen ungewollten Deckakt erstreckt. Ferner ist die Mitversicherung von Welpen und Fohlen für mindestens sechs Monate bzw. zwölf Monate ein wichtiger Bestandteil der Tierhalterhaftpflichtversicherung. Es ist ratsam, bei neugeborenen Tieren immer den Versicherungsstatus zu überprüfen und im Falle eines fehlenden Versicherungsschutzes umgehend eine Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Tierhalterhaftpflicht einem Vergleich zu unterziehen, ist vor Versicherungsabschluss empfehlenswert.
Eine Tierhaftpflichtversicherung übernimmt in der Regel keine Kratzschäden an Fußböden. Zugleich sind Schäden an gemieteten bzw. geliehenen Sachen normalerweise vom Versicherungsschutz der Tierhalterhaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Darüber hinaus gelten teilweise Ausnahmeregelungen für Kampfhunderasse. Je nach Anbieter werden diese nur gegen einen höheren Beitrag oder aber gar nicht versichert. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, vor Versicherungsabschluss die Leistungen der Tierhaftpflichtversicherung im Vergleich zu betrachten.
Die zu zahlende Versicherungsprämie setzt sich aus unterschiedlichen Kriterien zusammen. Zum einen ist die Höhe der Deckungssumme entscheidend, zum anderen spielen eventuelle Zusatzabsicherungen eine Rolle. Wer zusätzliche Risiken durch die Tierhaftpflichtversicherung abdecken möchte, muss meist einen etwas höheren Beitrag zahlen. Werden mehrere Tiere beim selben Anbieter versichert, gewährt dieser wiederum oftmals Rabatte. Es ist ratsam, die Tierhalterhaftpflicht im Vergleich abzubilden. So lassen sich nicht nur die Leistungen der Anbieter gegenüberstellen, sondern auch schnell günstige Angebote finden. Ein Vergleich der Tierhaftpflichtversicherung ist bequem online machbar.
Entsteht ein Schaden, wird durch die Versicherung zunächst der Schadenanspruch geprüft. Besteht kein Zahlungsanspruch, übernimmt die Tierhalterhaftpflichtversicherung im Notfall ebenfalls die Kosten für die rechtliche Abwehr der Schadenansprüche. Konnten die Ansprüche bestätigt werden, übernimmt die Versicherung im Rahmen der Deckungssumme alle notwendigen Kosten zur Behebung bzw. zum Ausgleich des Schadens. Wichtig ist in jedem Schadenfall aber immer eine schnelle Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Tierhaftpflichtversicherung.
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