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Höhe der Versicherungssumme - Risikolebensversicherung

Wie hoch sollte bei Abschluss einer Risikolebensversicherung die Versicherungssumme sein? Diese Frage möchten wir Ihnen beispielhaft beantworten. Wer seine Familie auch für den schlimmsten Fall, den eigenen Tod, ausreichend versorgt wissen möchte, schließt eine Risikoversicherung ab. Ein wesentlicher Bestandteil der Risikolebensversicherung ist die Versicherungssumme. Sie ist nicht nur wichtig, um im Versicherungsfall auch alle Kosten abzudecken, sondern ist auch maßgeblich für die Höhe der Beiträge der Risikolebensversicherung. Aus diesem Grund sollte man Fragen zur Versicherungssumme noch unbedingt vor Abschluss der Versicherung abklären.

Höhe und Richtwerte: Versicherungssumme der Risikolebensversicherung

In welcher Höhe bei der Risikolebensversicherung die Versicherungssumme zur Absicherung der eigenen Familie im Todesfall festgelegt wird, ist von mehreren Faktoren abhängig – unter anderem zum Beispiel davon, für wie viele Jahre die Versicherung abgeschlossen wird, aber auch vom Leistungsumfang der Lebensversicherung und von der Größe der Familie, die man damit absichern möchte. Anhand dieser und einiger anderer Faktoren schlagen die Versicherungen für die Risikolebensversicherung eine bestimmte Versicherungssumme vor. Man sollte aber auch selbst noch einmal nachrechnen und gut überlegen, ob auch die Kreditrate, der Lebensunterhalt und andere Dinge über die Versicherungssumme mit abgedeckt werden können, ohne dass die Angehörigen in eine finanzielle Schieflage geraten.

Richtwerte können nur vage gemacht werden. Viele Versicherungen sprechen vom Drei- bis Fünffachen eines Bruttojahreseinkommens des Versicherungsnehmers. Die Angebote schwanken aber von Versicherer zu Versicherer durchaus in ihrer Höhe und auch in der Höhe der laufenden Beiträge.

Definition und Erklärung zur Versicherungssumme in der RLV

Die Versicherungssumme ist der Betrag, der im Todesfall des Versicherten bei einer Risikolebensversicherung an die jeweiligen Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Alternativ wird die Versicherungssumme auch Todesfallsumme genannt, da die Risikolebensversicherung eine Todesfallversicherung ist. Ausbezahlt wird die Versicherungssumme an die bezugsberechtigten Personen, wie Ehe- oder Lebenspartner, Kinder oder Geschäftspartner nur dann, wenn der Versicherte innerhalb der Vertragslaufzeit verstirbt.

Weiterhin ist zwischen einer gleichbleibenden und fallenden Versicherungssumme zu unterscheiden. Eine gleichbleibende Versicherungssumme wird meist vereinbart, wenn Familienmitglieder vom Einkommen nur eines Elternteils abhängig sind. Für eine fallende Versicherungssumme wird sich häufig entschieden, wenn beispielsweise die Tilgungsraten eines Annuitätendarlehens abgesichert werden sollen. Um einen langfristigen finanziellen Schutz zu gewährleisten, empfiehlt es sich, die Versicherungssumme eher höher als zu niedrig anzusetzen. Empfohlen wird oft, dass Versicherungsnehmer ohne Kinder mindestens das Dreifache und Versicherte mit Kindern nicht weniger als das Fünffache ihres Brutto-Jahreseinkommens als Versicherungssumme festlegen lassen. In der Regel kann die Versicherungssumme frei gewählt werden, bei manchen Versicherungsunternehmen können aber auch Unter- oder Obergrenzen vorgeschrieben sein.