Todesfall - Risikolebensversicherung-Leistung

Unter einem Todesfall im Kontext einer Risikolebensversicherung versteht man das Ableben des Versicherten und damit das Eintreten des Versicherungsschutzes. Risikolebensversicherungen dienen in erster Linie dem Todesfallschutz und sollen die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten finanziell absichern. Diesbezüglich wird bei Vertragsschluss eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart, die dann im Versicherungs- bzw. Todesfall an die jeweils zum Bezug berechtigten Personen ausbezahlt wird, wie Ehe- oder Lebenspartner, Kinder oder auch Geschäftspartner. Die Todesfallleistung, die im Todesfall ausbezahlt wird, besteht aus einem fest garantierten Betrag und einem Betrag inklusive Überschüssen.

Eine klassische Risikolebensversicherung dient in der Regel zwar nicht der Kapitalbildung, jedoch erwirtschaften die meisten Versicherungsunternehmen Überschüsse, die dann ebenfalls an den Versicherten weitergegeben werden müssen. Diese Überschüsse sind aber nicht garantiert oder deren Höhe vorhersehbar, deswegen sollte sich der Versicherungsnehmer sicherheitshalber nur fest auf die garantierte Todesfallleistung verlassen. Weiterhin ist für den Versicherten wichtig, den jeweiligen Anteil genau festzulegen, der bei mehreren Empfängern der Versicherungssumme ausgeschüttet werden soll. Ist dies nicht der Fall, wird die Versicherungssumme im Todesfall zu gleichen Teilen an alle Bezugsberechtigten ausgeschüttet.