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Unfalltod - Risikolebensversicherung-Leistung

Der Unfalltod ist im Rahmen einer Risikolebensversicherung eine Art Versicherungsoption, die die Versicherungssumme erhöht und meist sogar verdoppelt, wenn die versicherte Person innerhalb der Vertragslaufzeit aufgrund eines Unfalls bzw. in dessen Folge verstirbt. Meist ist der Unfalltod in der Risikolebensversicherung bereits erhalten, kann bei einigen Anbietern von Versicherungen aber auch nur auf ausdrücklichen Wunsch zusätzlich vereinbart werden. Man spricht in diesem Fall auch von einer Zusatzversicherung. Wird eine Risikolebensversicherung dann durch eine Unfallzusatzversicherung ausgeweitet, sind diese aneinander gekoppelt. Die Leistungen bei Unfalltod bzw. die Todesfallsumme wird dann aufgestockt.

Dieser Aufschlag besteht bei meist 100 Prozent gegenüber der sonst üblicherweise im Sterbefall an die zum Bezug berechtigten Personen auszubezahlende Summe. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Unfalltod kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn die bestehende Risikolebensversicherung wegen der Beitragshöhe oder Zweckbestimmung für die gewählte Vertragslaufzeit keine ausreichend große Absicherung der Hinterbliebenen ermöglicht.