Bei einer Überschussbeteiligung werden erwirtschaftete Überschüsse einer Versicherung an die Versicherten ausgeschüttet. Eine klassische Risikolebensversicherung ist eine reine Todesfallversicherung und dient nicht dem Zweck der Bildung von Kapital. Die Bezugsberechtigten bekommen nur dann die mit dem Versicherer vereinbarte Auszahlungssumme, wenn der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit verstirbt. Hat ein Versicherungsunternehmen geringere Verwaltungskosten als geplant oder kommt es in einem Zeitraum zu weniger Versicherungsfällen als sonst üblich, erwirtschaftet der Versicherer Überschüsse, die an die versicherten Personen weitergegeben werden müssen.
Der Versicherte hat bei einer normalen Risikolebensversicherung meist die Wahl zwischen drei verschiedenen Arten der Überschussbeteiligung: einer Beitragsverrechnung, einem Todesfallbonus oder einer verzinslichen Ansammlung. Bei einer verzinslichen Ansammlung werden die Überschüsse gesondert angespart, verzinst und am Ende der Versicherungszeit ausbezahlt. Der Todesfallbonus erhöht die im Todesfall ausgezahlte Versicherungssumme durch die eingenommenen Überschüsse. Wird die Variante der Beitragsverrechnung gewählt, sinken die zu zahlenden Nettobeiträge des Versicherten an das Versicherungsunternehmen. Dies ist aber nicht für eine unbestimmte Zeit garantiert, da die Sterblichkeitsrate und auch Verwaltungsbeiträge des Versicherungsunternehmens wieder ansteigen können.