Der Risikozuschlag bezeichnet in der Regel einen höheren zu zahlenden Beitrag innerhalb einer RLV und ist Bestandteil des zu zahlenden Versicherungsbeitrags. Betroffen sind meist Personen, die in ihrer Freizeit oder im Beruf einem erhöhten Todesfallrisiko ausgesetzt oder chronisch krank sind oder sonstige potenziell lebensverkürzende Merkmale aufweisen. Die Versicherungsunternehmen unterscheiden zudem verschiedene Risikoklassen. Eine Frau wird dabei etwa grundsätzlich günstiger als ein Mann eingestuft und ein junger Mensch ebenfalls günstiger als ein älterer Versicherungsnehmer. Der Kostenumfang einer Risikolebensversicherung kann von Person zu Person sehr komplex werden, weswegen immer eine Gesundheitsprüfung stattfindet, meist in Form eines Fragebogens, aber auch häufig durch das Hinzuziehen der behandelnden Ärzte. Alkoholiker, Raucher oder Menschen mit Übergewicht müssen fast immer einen deutlichen Risikozuschlag zahlen.
Die Versicherer wollen ihre Antragssteller hierbei so genau wie möglich prüfen, um das individuelle Todesfallrisiko bestmöglich einschätzen zu können. Wichtig für den Versicherungsnehmer sind hierbei wahrheitsgemäße Angaben bezüglich des eigenen Todesfallrisikos. Versicherungen können im Todesfall auch Nachforschungen anstellen und bei der Entdeckung von Unwahrheiten die Auszahlung der Versicherungssumme verweigern. Ebenfalls ist es aber auch möglich, Risikozuschläge zu verringern oder vollständig zu beseitigen. Das kann der Fall sein, wenn sich beispielsweise der Gesundheitszustand des Versicherten bessert oder ein gefährliches Hobby aufgegeben wird.