Unter einer Beitragsfreistellung versteht man die Freistellung der zu zahlenden Beiträge, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, diese zu zahlen, aber dennoch ein Mindestmaß an Grundsicherung für die Hinterbliebenen sichergestellt haben möchte. Eine Beitragsfreistellung ist nicht immer möglich. Bei vielen Anbietern kann diese nur erfolgen, wenn die Versicherung schon eine bestimmte Zeit, meist mehrere Jahre, besteht. Das Versicherungsunternehmen berechnet nach der Einstellung der Beitragszahlungen des Versicherten auf Grundlage der bis zu diesem Datum gezahlten Beiträge und eventueller Überschüsse eine neue sowie geringere Versicherungssumme.
Üblich ist es zudem, dass eventuell entstehende Überschüsse sofort mit den zu zahlenden Beiträgen verrechnet werden, um die Beiträge so gering wie möglich zu halten. Durch dieses oft angewendete Prinzip der Beitragsverrechnung werden oftmals keinerlei Überschüsse mehr erzielt, die meist ein wichtiger Faktor für die Gewährung einer Beitragsfreistellung sind. Tritt schließlich der Todesfall des Versicherten ein, wird diese neu berechnete Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt.