Das Leben in der Gemeinschaft und die Einhaltung der öffentlichen Ordnung wird einerseits durch die Ordnungsdienste der Kommunen gewährleistet und andererseits durch das Zivilrecht, das in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens Anwendung findet. Streitigkeiten, die quasi am Zaun des Nachbargrundstücks stattfinden und sich durch Gespräche nicht beilegen lassen, benötigen die Regulierung und gegebenenfalls Schlichtung im Sinne des Zivilrechts. Hierbei können die Kontrahenten für die Durchsetzung der eigenen Interessen einen entsprechenden Rechtsanwalt beauftragen. Um die Deckung der anwaltlichen Kosten zu gewährleisten, bietet sich der Einbezug einer Rechtschutzversicherung an. Mit der Rechtschutzversicherung hat die klagende Person die Möglichkeit, alle anwaltlichen und gerichtlichen Kosten über die Rechtschutzversicherung abdecken zu lassen.
In das Zivilrecht fallen alle Belange des privaten Lebens ein, die zu Streitigkeiten und Rechtsunsicherheiten führen können. Betroffene Personen, die hinsichtlich der rechtlichen Belange eine Unterstützung eines Rechtsanwaltes benötigen, sollten vor dem ersten Beratungsgespräch die Kostenübernahme durch die Rechtschutzversicherung klären. Das Zivilrecht sieht auch die Regulierung von Schadenersatzansprüchen vor, die unter Umständen durch ein richterliches Urteil untermauert werden. Hier können diese Ansprüche ebenfalls über die Rechtschutzversicherung abgefangen werden. Dies trifft insbesondere in den Fällen zu, in denen Lebenspartnerschaften über Nachwuchs verfügen, die bei üblichen Spielen Beschädigungen an nachbarschaftlichen Installationen oder Fahrzeugen verursachen.