Zeugen sind stets natürliche Personen, die eigene Wahrnehmungen zu einem bestimmten Sachverhalt schildern. Eine Zeugenaussage ist insbesondere wichtig, um Ordnungs- oder Strafverfolgungsverfahren aufzuklären. In Deutschland ist eine Zeugeneinvernahme der häufigste Strengbeweis, bei dem Zeugen persönliche sinnliche Wahrnehmungen schildern. Als Zeuge kann jede Person auftreten, die nicht als Angeklagter oder Rechtspartei vernommen wird. Im Rahmen der Zeugenaussage ist das Gericht verpflichtet, sich eine Meinung über die geschilderten Umstände der Zeugen zu bilden. Die Verlesung einer Niederschrift der Zeugen ist hierfür nicht ausreichend. Das erkennende Gericht muss die Möglichkeit haben, die Glaubwürdigkeit der Zeugen zu überprüfen und Fragen zum Sachverhalt zu stellen.
Ein Zeuge ist verpflichtet, für die Beweisaufnahme nach einer gerichtlichen Vorladung vor Gericht zu erscheinen. Sämtliche Wahrnehmungen müssen vollständig und wahrheitsgemäß geschildert werden. Ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht für Zeugen, wenn diese mit einer Partei verschwägert, verlobt oder verwandt sind. Ist während eines Strafverfahrens ein gesonderter Schutz der Zeugen notwendig, tritt das Zeugenschutzprogramm in Kraft. Damit wird die Identität wichtiger Zeugen geschützt, bei denen ernsthaft befürchtet wird, dass deren Aussagen ihr persönliches Wohlbefinden gefährden könnten.