„Entscheidung: Rechtsschutzversicherung zahlt nicht!“ Damit Ihnen diese Meldung vonseiten Ihres Versicherers nicht begegnet, sollten Sie im Vorfeld genau hinschauen, wann Sie Ihren Rechtsschutz beanspruchen können, und wann nicht. Grundsätzlich übernimmt die Rechtsschutzversicherung folgendes:
Soweit, so gut. Was in der Regel jedoch nicht vom Versicherer übernommen wird, sind Bußgelder und Geldstrafen. Bei Erb- und Familienrechtssachen werden im Rahmen vieler Policen lediglich die Anwaltskosten übernommen, nicht aber etwaige Gerichtskosten. Geht es in diesem Zusammenhang beispielsweise um die Erstellung eines Testaments oder um die allgemeine Überprüfung eines Vertrags, zahlen Sie die hierfür anfallenden Kosten selbst. Denn es gilt grundsätzlich: "Der Versicherungsfall meint den tatsächlichen oder behaupteten Verstoß gegen Rechtspflichten."
Allgemeine beratende Tätigkeiten sind hiervon deutlich abzugrenzen, sodass in einem solchen Fall gilt: Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht. Lesen Sie in jedem Fall das Kleingedruckte, bevor Sie sich für eine Police entscheiden. Auch wenn sich die Leistungen und AGB der Versicherer auf den ersten Blick ähneln, finden Sie im Detail wichtige Informationen, die Ihnen im verführerischen Werbeangebot zumeist nicht mitgeteilt werden.
Rechtsschutzversicherungen unterscheiden sich deutlich von anderen Versicherungen. Während eine kapitalbildende Lebensversicherung einen monetären Ertrag liefern soll, verursacht der Abschluss einer Rechtsschutzpolice erst einmal nur Kosten. Viele Verbraucher entscheiden sich daher erst dann für den Abschluss, wenn sich eine Rechtsstreitigkeit anbahnt – zum Beispiel mit dem Vermieter oder Arbeitgeber. Wenn Sie nun planen, schnell eine Rechtsschutzpolice abzuschließen, um diese in einigen Wochen zu beanspruchen, wird Ihnen Ihr Versicherer vermutlich Folgendes mitteilen: „Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt nicht, da Sie die Wartezeit nicht eingehalten haben.“ Denn zwischen dem Abschluss einer solchen Versicherung und der Inanspruchnahme müssen in der Regel einige Monate liegen.
Eine weitere Besonderheit ist die Verjährung. Wenn Sie planen, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, um einen in der Vergangenheit liegenden Sachverhalt zu klären, wird Ihnen Ihr Versicherer mit großer Wahrscheinlichkeit ebenfalls mitteilen: "Ihr Rechtsschutz zahlt nicht." Denn Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die in der Vergangenheit liegen, können ebenfalls nicht mit Ihrer aktuellen oder zukünftigen Police gedeckt werden.
Wie bei einer jeden Versicherung ist auch beim Thema Rechtsschutz die Deckungssumme von entscheidender Bedeutung. Diese sollte ausreichend hoch sein, um auch ausufernde Verfahren zu inkludieren. Es gibt viele Versicherer, die Kostenübernahmen in unbeschränkter Höhe anbieten – allerdings nur dann, wenn der Versicherungsnehmer seine Prämien auch pünktlich zahlt. Wer etwa den Zahlungsfristen seines Versicherungsbeitrags nicht nachkommt und die Police kurzfristig beanspruchen möchte, könnte ebenfalls eine unvorteilhafte Rückmeldung des Versicherers erhalten.
Ob Kündigung, Arbeitszeugnis oder zu geringe Gehaltszahlungen – bei Streitigkeiten rund um diese Themen hilft der Arbeitsrechtsschutz.
Wer Ärger mit dem Finanzamt hat, muss genau hinschauen. Denn viele Versicherer beschränken ihre Services auf die Kostenübernahme vor Gericht. Außergerichtliche Regelungen mittels Inanspruchnahme eines Anwalts werden nur selten getragen.
Wer eine Police für Streitigkeiten mit den Verkehrsbehörden abschließt, sollte seine Entscheidung noch einmal überdenken: Kosten für Ärger bzgl. Führerscheinentzugs und Falschparkens werden nicht getragen.
Wird Ihnen ein Vergehen oder eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, gilt der Rechtsschutz für Ihre Verteidigung. Wird Ihnen hingegen ein Verbrechen vorgeworfen, werden Sie keine Unterstützung Ihrer Versicherung erhalten.
Wenn es um Baustreitigkeiten geht, wird Ihnen Ihr Versicherer mitteilen: „Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht!“ Etwaige Streitigkeiten bzgl. Verträgen – auch bei schlecht ausgeführten handwerklichen Leistungen – sind hingegen im Regelfall inkludiert.
Wenn es um Streitigkeiten mit dem Sozialversicherungsträger geht, zahlen viele Versicherer erst dann, wenn es zum Streit vor Gericht kommt. Vorabberatungen durch den Anwalt werden hingegen wieder nur sporadisch oder gar nicht übernommen.
Antworten auf alle wichtigen Fragen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie im FAQ!
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