Eine Person erhält einen Strafbefehl, in dem Tagessätze als Strafmaß angegeben sind. Die Person hat nach Erhalt des Strafbefehls zwei Wochen Zeit, gegen den Strafbefehl Einspruch zu erheben, wenn er diesen Strafbefehl im vollen Umfang oder teilweise für unberechtigt erachtet. Hierbei sollte beachtet werden, dass ein Einspruch sehr genau überprüft werden sollte, ob dieser erfolgreich sein könnte oder sich nachteilig auswirkt. Nachteilig auswirken könnte er sich, in dem das zuständige Gericht das Strafmaß in Bezug auf den Tagessatz anhebt. Die Berechnung der Tagessätze richtet sich im Allgemeinen nach der finanziellen Situation der Person, des täglichen Einkommens und der Schwere des Vergehens. Um einen Einspruch gegen den Strafbefehl zu erwirken, sollte ein Rechtsanwalt beauftragt werden, der nach Einsicht der Aktenlage entscheidet, ob ein Einspruch wirklich Sinn macht.
In erster Linie ist der Rechtsanwalt verpflichtet, größeren Schaden für den Mandanten abzuwenden. In diesem Fall wird der Rechtsanwalt beratend wirken und gegebenenfalls die Anerkennung des Strafbefehls befürworten, sollte eine Verschärfung eines Tagessatzes zu befürchten sein. Die Rechtschutzversicherung deckt die Kosten des Anwalts, sofern das Vergehen im Sinne der Strafprozessordnung nicht vorsätzlich begangen wurde. Ein Tagessatz entspricht einem Tag Freiheitsentzug durch Inhaftierung und sollte, wenn die Tagessätze niedrig bemessen wurden, durch einen Anwalt hinsichtlich eines Einspruchs geprüft werden.