Das Strafrecht bezeichnet einen Teil des öffentlichen Rechts. Dieser Teil regelt, wie der Strafanspruch entsteht, in welchen Umfang er geltend gemacht wird und seine Durchsetzung. Dabei wird das Strafrecht in zwei Bereiche unterteilt. Das sind das materielle Strafrecht und das formelle. Ersteres beschäftigt sich mit den Voraussetzungen und den Rechtsfolgen der Straftaten.
Das formelle Strafrecht wird von dem Grundsatz nulla poena sine lege geleitet. Dieser sagt aus, dass es keine Strafe ohne ein Gesetz geben kann. Man bezeichnet es auch als Rückwirkungsverbot. Konkret heißt dieser von Anselm von Feuerbach formulierte Ausspruch, dass eine Strafe nur als Rechtsfolge eines Tatbestandes ausgesprochen werden kann, wenn dieser Sachverhalt in einem Gesetz festgehalten ist. Das materielle Strafrecht, der zweite Bereich, wird durch das Strafgesetzbuch geregelt. Jedoch gibt es eine Reihe an weiteren Gesetzen, in denen die Vorschriften für das Strafrecht festgehalten sind. Dazu gehören z.B. das Arbeitsschutzgesetz, das Betäubungsmittelgesetz oder auch das Straßenverkehrsgesetz.