Die Schuldfrage bezieht sich auf die Vorwerfbarkeit von einer strafrechtlich bedeutsamen Verhaltensweise. Diese Vorwerfbarkeit konzentriert sich bei der Schuldfrage darauf, ob ein Täter tatsächlich rechtswidrig agiert hat. Hinterfragt wird die Tatsache, ob Täter in Anbetracht der jeweiligen Umstände sowie individueller Fähigkeiten in der Lage waren, der sich aus dem Tatbestand ergebenden Pflicht Folge zu leisten. Die Schuldfrage ist mit Aspekten wie einer Schuldfähigkeit, den zwei Schuldformen Fahrlässigkeits- sowie Vorsatzschuld, ein eventuelles Fehlen von Entschuldigungsgründen sowie Unrechtsbewusstsein verbunden. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Schuldfrage nach einem Unfall.
Um diese Form der Schuldfrage zu klären, muss im Einzelnen geklärt werden, wer Schuld an einem Unfall hat und für entstandene Schäden finanziell aufkommen muss. Häufig erhalten an einem Unfall beteiligte Personen eine Teilschuld. Grundlage für diese Klärung der Schuldfrage beim Unfall ist die Annahme, dass jeder Autofahrer vorausschauend fährt und ein etwaiges auftretendes Fehlverhalten von anderen Verkehrsteilnehmern erkennt. Darauf basierend gilt das Zustandekommen eines vermeintlich zu verhindernden Unfalls als Unachtsamkeit und wird als Grund für den Zuspruch einer Teilschuld betrachtet.