Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Mitarbeiter, der bei Strafprozessen in Hauptverhandlungen agiert. Ein Schöffe benötigt nicht zwangsläufig eine juristische Ausbildung und hat im Hauptverfahren das gleiche Stimmrecht wie ein Berufsrichter inne. In Zusammenarbeit mit Berufsrichtern entscheiden Schöffen über die Schuldfrage sowie Strafen von Angeklagten. Die Teilnahme ehrenamtlicher Richter gilt als bedeutender Aspekt des demokratischen Rechtsstaats und soll das Vertrauen von Bürgern in die Strafjustiz festigen. Schöffen agieren als verbindendes Glied zwischen Bürgern und dem Staat.
Ein Schöffe ist am Amtsgericht beim Schöffengericht sowie Jugendschöffengericht oder am Ortsgericht in Hessen als Ortsgerichtsschöffe tätig. Im Landgericht üben Schöffen ihre Funktion in der kleinen und großen Strafkammer, der großen Kammer als Schwurgericht sowie in der kleinen und großen Jugendkammer aus. Wer Schöffe werden möchte, muss nur wenige bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Generell kann jeder Deutsche dazu verpflichtet werden, eine Berufung als Schöffe anzunehmen. Ausnahmen sind beispielsweise Mitglieder des Bundesrats und Bundestages oder Menschen, die in der vorhergehenden Amtsperiode an mindestens 40 Tagen als Schöffe tätig waren.